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(14.02.2013) "Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber". Dieser Satz galt früher einmal. Heute trifft er nicht mehr zu, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Für Baujuristen steht fest, dass die Zuweisung des Baugrundrisikos immer durch den Vertrag erfolgt. [...]
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