ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(06.06.2012) Aufträge dürfen nicht künstlich gestückelt werden, nur damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts von 200.000 Euro für die europaweite Ausschreibungspflicht bleibt. "Das ist zwar allgemein bekannt, wird aber oft arglos und manchmal sogar absichtlich falsch gemacht", beobachtet Rechtsanwältin Lena Rath, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de