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(08.11.2012) Das passiert: Ein Bauunternehmer kommt auf eine für ihn neue Baustelle und entdeckt dort Planungsfehler oder Mängel bei der bisherigen Ausführung. Das sollte er im eigenen Interesse nicht einfach verschweigen. "Auch wenn der Auftraggeber einem Architekten die Planung und Objektbetreuung übertragen hat, muss der Bauunternehmer unbedingt auf mangelhafte Vorarbeiten oder von ihm erkannte Planungsfehler hinweisen, um eine Haftung seinerseits zu vermeiden", empfiehlt Sabina Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]
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