ARGE Baurecht: Über Werklohn vor Beginn der Arbeiten einigen

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(08.11.2012) Bauen kostet Geld. Wie viel, das sollten Investor und Baufirma stets vor Beginn der Arbeiten miteinander vereinbaren. "Wenn der Bauunternehmer mit den Arbeiten beginnt und diese vielleicht sogar fertigstellt, so wird auf jeden Fall die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 1 BGB geschuldet", erläutert Baurechtsanwältin Sabina Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). [...]

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