ArbG Mönchengladbach bestätigt fristlose Kündigung nach verbaler Bedrohung des Vorges

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(09.11.2012) Ein bei der Stadt Mönchengladbach beschäftigter Arbeiter hatte seinen unmittelbaren Vorgesetzten mit den Worten «Ich hau dir vor die Fresse. Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation. Wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal» bedroht und wurde dafür fristlos gekündigt. [...]

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