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Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen gelten strenge Anforderungen. So ist eine mündlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte befristete Anstellung grundsätzlich unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Anstellung auf Zeit vereinbart wurde, aber der schriftliche Arbeitsvertrag mit der Befristungsklausel erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichnet wurde.
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Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen gelten strenge Anforderungen. So ist eine mündlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte befristete Anstellung grundsätzlich unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Anstellung auf Zeit vereinbart wurde, aber der schriftliche Arbeitsvertrag mit der Befristungsklausel erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichnet wurde.
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