Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

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(17.02.2010) Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Februar 2010 eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (siehe Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 41/2009) bestätigt, wonach die Kosten für die Herstellung einer Grünanlage in Berlin-Schöneberg vorläufig von den Anliegern zu tragen sind. [...]

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