Anhängerkupplung

benben

ww-robinie
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Achsen, die nah beieinander sind, zählen als eine. Ich meine 1m.
Manchmal frage ich mich warum ich Sachen weiß :emoji_thinking:.

Das würde ich aber nochmal prüfen, ist nur so eine Erinnerung.

Gruss
Ben
 

uli2003

ww-robinie
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sorry, mag sein dass mit 3 Achsen Schluss ist, auf alle Fälle darf man mit C1E Anhänger mit Drehschemeln fahren,
Wie ich es schon vermutet habe. Nach Umtragen von 3 auf die inkludierten BE und C1E ist die Achsenanzahl bei beiden nicht begrenzt.
Ausnahme: Schlüsselzahl 96. Das geht nur 3-achsig.

Der Sinn dahinter? Keine Ahnung.
 

fahe

ww-robinie
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Manchmal hat es halt auch Vorteile ein "alter Sack" zu sein:emoji_innocent:
...hahaha. Das lässt sich sogar toppen...:emoji_wink:

Ich hatte als 17-/18jähriger andere Interessen. Oder war zu faul. Oder zu doof, die Tragweite für mein weiteres Leben zu erkennen. Jedenfalls hab' ich versäumt, bei der GST für wenige Aluchips auf 'nem ausgenudelten W50 einen Lkw-Führerschein zu machen. Ergo - 1984: Moped.

Erst nach der Wende, im Frühjahr 1990 dann Pkw-Fahrschule in 'nem himmelblauen Trabant Kombi.

2003 dachte ich, einen internationalen Führerschein zu brauchen, obwohl das in Kanada seinerzeit letztlich doch niemanden interessierte.

Beim Umtausch ins Kärtchen gab's dann Geschenke der Führerscheinstelle. Meiner Erinnerung nach lief das so, dass die Dame mich fragte, ob ich das wolle. Mir ist so, als hätte sie sinngemäß gesagt: "Wir haben da grad' so eine Aktion für alte Säcke...."
:emoji_wink:
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Die CE habe ich - wiederum aus Faulheits-/Aufwands-/sonstigen Gründen 2016 nicht verlängert. Ich glaube, bis 12 Tonnen dürfte ich damit dennoch sogar 'nen Bus (ohne Fahrgäste freilich) zumindest zum Tüv fahren...:emoji_wink:

Das Führerschein-"Glück" scheint etwas in der Familie zu liegen: Mein Vater kam in den 50ern mit Motorradfahrerlaubnis zur jungen NVA... und wurde dank einer gerade in der Umsetzung befindlichen Umstellung der Klassen zum Militärkraftfahrer ernannt...:emoji_wink:

Erst nach den ersten Fahrten mit Lkw, Spw und allerlei anderem Gefährt durfte er dann dort auf eigenes Drängen auf Staatskosten einen richtigen Führerschein machen.

Edith sagt: Mich hat dann doch endlich mal interessiert, was ich mit der Klasse L und den Schlüsselnummern 174 und 175 eigentlich darf.

Voila, die Schlüsselnummern sagen wohl, dass die Zweckbindung für Land- und Forstwirtschaft entfällt, so dass ich auch das dürfte (wobei: Zugmaschinen mit zwei Anhängern würde ich mir auch mit 25 km/h nicht freiwillig antun...:emoji_wink:)
  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.
  • Flurförderzeuge.
 
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uli2003

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  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.
  • Flurförderzeuge.
Bei Flurförderfahrzeugen und Staplern benötigst du indoor jedoch zusätzlich einen Staplerschein.
 

benben

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Wir könnten dich auch virtuell begleiten wie du die selber nachrüstest.......
Wenn du jetzt bestellst, können wir das Donnerstag schon machen! Sonst "Sondersendung" :emoji_wink:

Gruss
Ben
 

odul

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Das wäre sicher eine langweilige Veranstaltung. Und am Auto schrauben, verkneife ich mir, wenn es irgend geht. Man kann nicht alles selber machen. Ich hab einen Kumpel, der macht das und bringt einen damit zur Verzweiflung. Das ist so ein Extremsparer auf der einen Seite. Auf der anderen Seite, wenn er einen Handtuchheizkörper in einem bestimmten RAL-grau will, sind 2000€ kein Problem. Dabei waren die Fliesen noch nicht ausgesucht.
 

Omei

ww-pappel
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Darf ich damit überhaupt noch fahren? Und das Ding heißt sogar 'Führerschein' und nicht runtergekünstelt 'Fahrerlaubnis' :emoji_grin:

Hallo,
bin neu hier, erkenne also noch nicht wer was ernsthaft fragt und wer nicht (ein paar der Antworten lassen mich etwas zweifeln).

Für den Fall, dass das eine ernsthafte Frage war bzw noch wer daran interessiert ist:
das hängt von Deinem Geburtsjahr ab.
1953 - 1958 hätte anfangen müssen mit dem Umtausch und es ursprünglich bis zum 19. 01.2021 auch erledigt haben, aber zwecks Corona sind alle Altergruppen um 1 Jahr nach hinten verschoben worden, also ist jetzt bis 19. 01. 22 Schluss für 1953 - 1958

Falls Du in meiner Altersgruppe bist (1959-1964) dann hast Du so wie ich bis zum 19. 1. 2023 Zeit.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
spätester
Umtauschtermin
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
 
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