Altholztische für Kneipe

neugieriger

ww-birnbaum
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Hallo Kollegen,
ich solll aus Altholz (aus Abriß meiner Scheune) Tische für eine Kneipe bauen.
Essen wird dort nicht serviert, schlimmstenfalls kippt mal ein Bier um.

Gibts da irgendwelche rechtlichen Vorgaben, dass die Oberfläche glatt oder lackiert oder was auch immer sein muß, zb. wegen Hygiene, Verletzungsgefahr usw.??

Ich würde die Oberfläche bürsten, mit Schleifschwamm mal drüber und mit Hartöl ölen. Spricht da was dagegen?

Schönen Sonntag, Hans.
 

Annimi

ww-robinie
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FRÄNKISCHE FACHWERKREGION
Wie immer...

...verletzt sich einer der Gäste dran und fordert Schadensersatz vom Betreiber wird man irgendwann auf Dich zurückkommen. Es gibt Menschen die leben nach dem Motto "Man muss die Schuld auch mal bei anderen suchen" die eigene Schusseligkeit gestehen sich unsere lieben Mitbürger selten ein, heutzutage. Diese solltest Du mit einkalkulieren in diesem Rechtsstaat Deutschland.
Das würde ich an Deiner Stelle ausschließen, indem Du Dir das schriftlich geben läßt und leider wirst Du darauf hinweisen müssen in dem Schriftstück.
Beschreibe doch in der Auftragsbestätigung die zu fertigenden Möbel mit dem Nachsatz, dass Du keine Garantie übernimmst für die Zulassung dieser Möbel bei gewerbemäßiger Gaststättenbetreibung. (Haltbarkeit der Verbindungen und Oberflächen ja, aber Zulassung für Gewerbemöblierung mit bestimmten Vorschriften nein)


Wie auch immer letztlich nimmt doch das Gewerbeaufsichtsamt usw. die Gaststätte ab und wehe dem der dann nicht die Vorschriften einhält und das ist Betreibersache wenn Du Dich abgesichert hast :emoji_grin:
Gruß, anni
 

neugieriger

ww-birnbaum
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...verletzt sich einer der Gäste dran und fordert Schadensersatz vom Betreiber wird man irgendwann auf Dich zurückkommen. Es gibt Menschen die leben nach dem Motto "Man muss die Schuld auch mal bei anderen suchen" die eigene Schusseligkeit gestehen sich unsere lieben Mitbürger selten ein, heutzutage. Diese solltest Du mit einkalkulieren in diesem Rechtsstaat Deutschland.
Das würde ich an Deiner Stelle ausschließen, indem Du Dir das schriftlich geben läßt und leider wirst Du darauf hinweisen müssen in dem Schriftstück.
Beschreibe doch in der Auftragsbestätigung die zu fertigenden Möbel mit dem Nachsatz, dass Du keine Garantie übernimmst für die Zulassung dieser Möbel bei gewerbemäßiger Gaststättenbetreibung. (Haltbarkeit der Verbindungen und Oberflächen ja, aber Zulassung für Gewerbemöblierung mit bestimmten Vorschriften nein)


Wie auch immer letztlich nimmt doch das Gewerbeaufsichtsamt usw. die Gaststätte ab und wehe dem der dann nicht die Vorschriften einhält und das ist Betreibersache wenn Du Dich abgesichert hast :emoji_grin:
Gruß, anni

Habs erst jetzt gelesen - vielen Dank, das werde ich berücksichtigen und versuchen eine wasserdichte Formulierung zu finden. Ich hab dir ne PN geschickt :emoji_slight_smile:
 
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