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ww-pappel
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(29.11.2012) Kaum ist die Familie in ihren Altbau eingezogen, entdeckt sie die ersten Mängel und fragt sich: Muss die nicht der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, erläutert der Verband Privater Bauherren (VP
, nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Ist dies der Fall, dann muss der Verkäufer die Mängel nicht in Ordnung bringen. [...]
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