als Heimwerker kleine Treppe bauen (4 Tritte)... ist das problematisch?

nokgv

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Hallo zusammen!

Ich möchte gerne ca. 70cm Höhenunterschied zwischen Küche und HWR durch eine Treppe mit kleinem Podest verbinden.
Schlichte Ausführung (ähnlich wie auf dem Bild, ist aber nur eine "so in etwa" Skizze :rolleyes: ).
Seht ihre da irgendwelche Probleme, die ein Heimwerker mit vernünftiger Werkstattausrüstung nicht hinbekommen kann?
Habt Ihr vielleicht ein paar Tipps zur Unterkonstruktion oder dergleichen?

Danke und Gruß,
Björn
 

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rastaman

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hallo, bin kein profi, aber ich denke das kannst du gut hinbekommen.
zur unterkonstruktion, ich weiß nich was du wissen willst, bzw was du dir selber schon ausgedacht hast. ich würde vllt 5cm vierkanthölzer verwenden (aber wie gesagt ich bin kein profi, frag lieber nochmal jemand anderes) und aus was möhtest du denn die oberfläche machen?

ich kann jetzt leider keine skizze hochladen wegen dem unterbau aber vllt kann dir ja noch jemand anderes weiter helfen.

grüße, daniel
 

civil engineer

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Hallo Björn,

ich könnte mir vorstellen, als Wangen einen Plattenwerkstoff, evtl. furniert in der Holzart wie die Titt- und Setzstufen werden sollen, zu verwenden. Natürlich wäre auch ein anderes Furnier denkbar, je nach Deinem Geschmack. Die Stufen sind bei Deiner Skizze auf die Wangen aufgesattelt. Wenn Du die Wangen mit Platten, z. B. Spanplatte oder MDF innen (wie ein Querschott beim Schiff) versteifst (ist ja unsichtbar, da unter den Stufen) erreichst Du eine stabile räumliche Konstruktion.

Ich persönlich könnte mir Multiplex vorstellen, da ich die Optik an den Schnittkanten reizvoll finde.

Gruß
Jochen
 

toby250375

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Hallo Björn, ivh bin nur amateur,daher weise ich mal vorsichtig auf die Berufsschreiner hier....ich glaube ,es gibt bestimmte normen die für treppen und stiegen an die man sich halten muss,wegen der Betriebssicherheit solcher anlagen...
betreffend stufengleichheit,absätze,geländer, auftrittmasse usw....
wäre also sicher klug sich auch da noch mal schlau zu machen ,denke ich...
gruss,tobias.
 

raftinthomas

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jawohll,

so isses. grundsätzlich kannst du verzapfen, was du willst, alles kein problem.
das problem beginnt, wenn zufällig mal jemand diese treppe herunterfällt und sich dabei verletzt. dann schickt die krankenkasse, sobald irgendwo das wort treppenunfall auftaucht, einen gutachter raus. und wenn die treppe dann nicht regelwerkskonform ist, kauf dir schnell ein ticket nach südamerika.
einen handlauf wirst du auch brauchen.
weitere infos kann ich dir nicht geben, von treppen hab ich recht wenig plan.
 

civil engineer

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Hallo Wale,

der Link von Dir verweist auf Vorschriften einer Berufsgenossenschaft, d. h. diese Vorschriften beziehen sich in Deutschland auf gewerbliche Gegebenheiten und sind nicht auf den Wohnhausbau anwendbar. Evtl. ist dies in der Schweiz anders, da habe ich leider gar keine Ahnung davon.

Hierzulande finden sich bindende Vorschriften für Wohngebäude in den Landesbauordnungen. Ein Blick in die DIN 18065 kann auch nicht schaden.

Ich würde bei bei 4 Steigungen nicht ohne Handlauf planen.

Gruß
Jochen
 

Wale

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Hallo Jochen,

Da habe ich etxra in Deutschland gesucht um keinen Mist zu erzählen und dann dieses Missgeschick :emoji_wink:

Ich weiss natürlich nicht wie es in Deutschland genau ist, aber für mich wäre es logisch wenn am Arbeitsplatz und in öffentlichen Gebäuden höhere Anforderungen an die Sicherheit gestellt würden.

Was ich aber trotzdem schön an dieser BGI Vorschrift finde; eigentlich ist es eine Bauanleitung für Treppen. Stufenbreite, Stufenhöhe und Schrittmass Formel. Alles da was man so braucht.:cool:

Herzliche Grüsse
Wale
 

Jono

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Hallo Björn,

wie schon angesprochen unterliegen Treppen bestimmten Normen. Auch ich muss gestehen, dass ich erst wieder nachschlagen müsste um alle aufzuzählen. Zudem ist mein Stand auch schon einige Jahre alt, da ich jetzt fast ausschließlich im Möbelbau bin, ausserdem gibt es nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Mit ein Grund warum sich die Profis hier ein wenig zurückhalten. Was in NRW gut und zulässig ist kann in BW verboten sein.

Die wichtigste Regel im Treppenbau ist die Schrittmaßregel:
Trittbreite+2*Auftritt=63 (59-67)
Ob in Deinem Fall ein Geländer vorgeschrieben ist kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, als Faustregel sagt man ab der vierten Steigung, ist aber zwischen den Bundesländern nicht einheitlich. Wenn ja gibt es auch dafür wieder eine Latte von Vorschriften. Noch ein kleiner persönlicher Tip: mach die Trittvorderkante nicht bündig mit der Stetzstufe sondern ziehe diese etwas nach vorne. Die Treppe ist dann bequemer zu begehen und die Setzstufe leidet nicht so unter den Schuhspitzen.
 

Mister G

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Die wichtigste Regel im Treppenbau ist die Schrittmaßregel:
Trittbreite+2*Auftritt=63 (59-67)

Darf ich korrigieren?
Auftrittbreite + 2* Steigungshöhe = 63 (59-67)

Des weiteren gibt es noch die Bequemlichkeitsregel:
Auftrittbreite - Steigungshöhe = 12 cm

...und die Sicherheitsregel:
Auftrittbreite + Steigungshöhe = 46 cm

Im Allgemeinen kann man sagen, dass das Steigungsverhältnis (Steigungshöhe/Auftrittbreite) mit 17/29 optimal ist und alle drei Regeln exakt eingehalten werden.

Interessieren würde mich noch: was ist unter "HWR" zu verstehen?
 

garfilius

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HWR=Haus-Wirtschafts-Raum? Das Ding, wo die Waschmaschine drin steht?

In einem nicht-öffentlichen Gebäude kann er seine Treppe bauen, wie er will. Soweit ich weiß, ist es versicherungstechnisch nebensächlich, wenn er selbst auf seiner vielleicht nicht normkonformen Treppe stürzt und sich ein Bein bricht.
Interessant wird es, wenn Besuch sich ein Bein bricht, sauer wird und bei der Versicherung als Ursache eine falsch gebaute Treppe angibt.
Ab drei Steigungen im öffentlichen Bereich ist Geländer Pflicht. In meinem eigenen Haus würde ich bei vier Steigungen keines vorsehen.
Für mich stellt sich eher die Frage: konstruktiv bekommt nokgv die Treppe bestimmt in den Griff, aber wie hoch sind seine Ansprüche an die Optik?
 

nokgv

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Hallo!

Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge - freut mich sehr.

Ich werde schon anstreben, die Treppe "normkonform" zu bauen (ist eine Berufskrankheit - ich betreibe nämlich Standardisierung :emoji_stuck_out_tongue: ). Und natürlich sind die Stufen- / Steigungsmaße von meinem Architekten abgesegnet.
Ein Geländer werde ich auch anbringen (schon wegen des kleinen Podestes am oberen Treppenauslauf), dieses wird aber aus Edelstahl sein.
Einen Stufenüberstand hatte ich auch im Hinterkopf, auch wenn mein Architekt die blockartige Bauweise ohne Überstände vor Augen hat... Die Treppe führt in der Tat in einen Hauswirtschaftsraum, befindet sich jedoch in einer verglasten Übergangsfuge zwischen zwei Gebäudeteilen und sollte daher schon optisch etwas her machen...

Momentan denke ich an Stufen und Seitenwangen aus Massivholz (wahrscheinlich Eiche).
Über ein paar Details zu einer gelungenen Unterkonstruktion (Aussteifung, ...) würde ich mich noch sehr freuen.

Danke Euch und gute Nacht,
Björn
 

Wale

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Hallo Björn,

ich würde die Treppe in etwa so bauen wie auf der angehängten Zeichnung. Durch den Rahmen unter dem Podest und unter dem Antritt müssten die Wangen genügend stabilisiert werden. Durch die Rahmen kann auch alles von innen verschraubt werden, ich habe die Schrauben mal schematisch eingezeichnet. Da 1-Schicht Treppenstufenplatten 65cm breit sind (zumindest in CH) könntest Du die Rahmen aus den Resten bauen.

Bitte verstehe diesen Tip als Vorschlag eines Hobbyschreiners an einen Hobbyschreiner :emoji_wink:

Herzliche Grüsse
Wale
 

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