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(16.05.2013) Im Öffentlichen Auftragswesen sind bei der Wahl der Vergabeart und bestimmten Veröffentlichungspflichten Wertgrenzen zu beachten, die jedes Jahr angepasst werden. Ob eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung der Öffentlichen Hand beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden darf und somit eine Ausnahme von der Regel der Öffentlichen Ausschreibung zugelassen ist, ... [...]
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