Agentur für Arbeit muss Nebenkosten auch bei Eigentumswohnungen berücksichtigen

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(25.04.2013) Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: S 4 AL 194/11) gab das Sozialgericht Mainz der Klage einer in Bad Kreuznach lebenden Frau insoweit statt, als im Rahmen der ihr gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BA:emoji_sunglasses: auch die Übernahme der Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung begehrt wurde. [...]

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