AG München: Vermieter muss für funktionierende Entlüftungsanlagen sorgen

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(13.03.2012) Grundsätzlich obliegt die Erhaltungspflicht bezüglich der Mietsache dem Vermieter. Dies gilt auch für Anlagen, die der Ver- und Entsorgung der Mieträume dienen. Dies hat das Amtsgericht München in Bezug auf einen in der Wand eingelassenen Abluftkanal entschieden, mit dem die im Bad der klagenden Mieterin entstehende feuchte Luft abgeleitet werden sollte (Urteil vom 14.10.2011, Az.: 461 C 2775/10, rechtskräftig). [...]

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