AG München: Umfallen eines Bauzaunes begründet Anscheinsbeweis für unzureichende Sich

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(12.02.2013) Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Allein schon durch das Umfallen des Zaunes besteht ein Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung. [...]

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