AG München: Private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess verwendbar

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(09.07.2013) Ob ein privat aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, hängt von einer Interessenabwägung ab. Die Verwertung kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten