AG München: Maklerprovision setzt eindeutige Vereinbarung voraus

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(28.02.2012) Der Käufer eines Anwesens muss nur dann eine Maklerprovision bezahlen, wenn dies eindeutig vereinbart wurde. Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach es gestattet ist, für Verkäufer und Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, genügt dafür nicht, genauso wenig wie die Angabe "Kaufpreis plus Maklercourtage" im Expose. [...]

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