AG München: Katzenhaltung in Mietwohnung darf von Einwilligung des Vermieters abhängi

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(19.03.2013) Katzen sind keine Kleintiere, so dass grundsätzlich eine Klausel im Mietvertrag zulässig ist, wonach die Haltung von Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf. Dieser darf seine Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn Beeinträchtigungen der Wohnung oder Störungen oder Gefährdungen anderer Personen zu befürchten sind. [...]

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