AG München: Grundstücksnachbar kann Wiederherstellung überbauten Grenzsteins verlange

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(08.08.2012) Grenzsteine sollen verhindern, dass sich benachbarte Grundstückseigentümer über einen Grenzverlauf streiten. Um diesem Zweck gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass der Grenzstein leicht und ohne Weiteres erkennbar ist. Eine Überbauung des Grenzsteins verhindert dies. Es besteht daher ein Anspruch auf Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung. [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten