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(14.03.2013) Es kann dahinstehen, ob jemand eine Wohnung nicht vermietet bekam, weil er Gewerkschaftsangehöriger ist. Auch unterstellt, dies wäre so gewesen, liegt darin kein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Verboten sind nach diesem Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Weltanschauung. [...]
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