AG München: Anspruch auf Parabolantenne nur, wenn Empfang des gewünschten Auslandssen

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(26.04.2013) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berechtigung zur Installation einer Parabolantenne besteht, ist eine Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem Recht des Mieters auf Zugang zu Informationen vorzunehmen. Besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte „Set-top-Box“ ausländische Sender zu empfangen, ist es im Allgemeinen dem Mieter zuzumuten, die monatlichen Mehrkosten für die Box zu tragen, wenn eine Parabolantenne optisch störend wäre. [...]

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