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(25.01.2010) Ein Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellen. Ist der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr, ist die Abrechnung formell unwirksam. Auf diese Entscheidung des Landgerichts Gießen vom 21. Januar 2009 (AZ: 1 S 288/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. [...]
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