chris_maa
ww-robinie
Tach zusammen,
bei der Abrechnung eines öffentlichen Auftrags bin ich gerade auf ein kleines Problemchen gestoßen. Es müssen Sockelleisten abgerechnet werden. In der VOB heißt es dazu "Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Unterbrechungen erst über 1 m Einzellänge berücksichtigt." Was soll mir das verraten? Ich finde, man kann diese Aussage mehrfach deuten. Und was genau ist denn mit Unterbrechungen gemeint? Stöße? Oder Wandflächen, an denen keine Leisten montiert wurden? Über kein kleines Beispiel, welches mir diesen Satz etwas näher bringt, wäre ich sehr dankbar!
Grüße, Christian
bei der Abrechnung eines öffentlichen Auftrags bin ich gerade auf ein kleines Problemchen gestoßen. Es müssen Sockelleisten abgerechnet werden. In der VOB heißt es dazu "Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Unterbrechungen erst über 1 m Einzellänge berücksichtigt." Was soll mir das verraten? Ich finde, man kann diese Aussage mehrfach deuten. Und was genau ist denn mit Unterbrechungen gemeint? Stöße? Oder Wandflächen, an denen keine Leisten montiert wurden? Über kein kleines Beispiel, welches mir diesen Satz etwas näher bringt, wäre ich sehr dankbar!
Grüße, Christian