Abrechnung Sockelleisten - VOB

chris_maa

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Tach zusammen,


bei der Abrechnung eines öffentlichen Auftrags bin ich gerade auf ein kleines Problemchen gestoßen. Es müssen Sockelleisten abgerechnet werden. In der VOB heißt es dazu "Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Unterbrechungen erst über 1 m Einzellänge berücksichtigt." Was soll mir das verraten? Ich finde, man kann diese Aussage mehrfach deuten. Und was genau ist denn mit Unterbrechungen gemeint? Stöße? Oder Wandflächen, an denen keine Leisten montiert wurden? Über kein kleines Beispiel, welches mir diesen Satz etwas näher bringt, wäre ich sehr dankbar!

Grüße, Christian
 

chris_maa

ww-robinie
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Ach, noch was vergessen: Es wird vom Architekten verlangt, ein detailliertes Aufmaß der Sockelleisten zu erstellen, sprich eine Übersichtszeichnung der Räumlichkeiten mit Bemaßung jedes einzelnen Stück Sockelleiste. Abgesehen davon, dass ich das für mehr als unüblich und absolut lächerlich halte, würde ich das gerne umgehen, da das für uns einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Ich sehe das so, dass es ausreichen muss, wenn die Mengen Leisten in tabellarischer Form pro Raum aufgeschlüsselt sind. Und falls der Architekt bzw. das Prüfungsamt die Mengenangaben anzweifelt, können die gerne nachmessen gehen... Hat da jemand Erfahrungen gemacht?
 

grillmaster

ww-kiefer
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Hallo,
mit Unterbrechungen >1m ist gemeint, dass z.B. Türunterbrechungen nicht berücksichtigt werden müssen. Wenn aber z.b zwischen Wohn- u. Esszimmer ein offener Durchgang ist von 2,50m , dann muss dieses Maß abgezogen werden.
 

civil engineer

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Ich sehe das so, dass es ausreichen muss, wenn die Mengen Leisten in tabellarischer Form pro Raum aufgeschlüsselt sind. Und falls der Architekt bzw. das Prüfungsamt die Mengenangaben anzweifelt, können die gerne nachmessen gehen... Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Hallo,

natürlich könnten sie nachmessen gehen. Ich denke aber eher, daß sie Dir kurz vor Ende des Zahlungszieles das Aufmaß bzw. die Rechnung als unprüfbar zurücksenden - ohne Zahlung natürlich.

Evtl. hilft es, wenn Du den Herren/die Dame zum gemeinsamen Aufmaß aufforderst oder einlädst (schreibt man das so?). Vielleicht vergeht ihm/ihr dann die Lust auf einen Plan mit Bemaßung, wenn er/sie sich selbst wegen dem Pipifax stundenlang mit hin stellen soll.

Gruß
Jochen
 

chris_maa

ww-robinie
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Ich habe meine Abrechnung jetzt einfach mal so abgeschickt, wie ichs oben beschrieben habe, sprich ohne Zeichnung oder detailliertes Aufmaß, mal schauen was kommt! Die Dame bzw. denn Herrn einladen kommt nicht in Frage, so wie ich den Verein kenne nehmen die den Termin auch noch wahr und ich darf zwei 3 Stunden mit denen über den Fußboden robben und Maßangaben kontrollieren... :emoji_grin:
 
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