Abnahmeprotokoll

Holzzauber

ww-eiche
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Hallöchen zusammen!

Wie haltet Ihr es eigentlich mit Abnahmeprotokollen???

Bisher haben wir soetwas nicht gemacht. Man kommt ja mit dem Kunden schon klar. Nun wollen wir aber Abnahmeprotokolle einführen, einfach um sicher zu gehen, dass auch alles in Ordnung ist und der Kunde hinterher nichts mehr zu beanstanden hat.
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen?
Beim Suchen bin ich leider nicht fündig geworden.

Freue mich schon auf Eure Antworten.
 

raftinthomas

ww-robinie
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pfff,

ich glaube, da würde ich gewerbliche und private kunden trennen.
zumindest bei mir es so, dass zu den privatkunden ein sehr enges und persönliches verhältniss besteht. es gehen auch immer die gleichen leute zum kunden, wir sind ja nur zu dritt. da würde ich auf so etwas verzichten, das wirkt imho zu formal. und wenn dir hinterher einer was mit anwalt anhängen will, macht der das wohl auch trotz protokoll auf verdeckter mangel, denke ich.
im gewerblichen bereich, vor allem wenn man mit vielen ansprechpartnern zu tun hat, halte ich sowas für sinnvoll.
 

Simb05

ww-buche
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Hallo Peter.
Eine Werkleistung nach VOB gilt als abgenommen wen sie 14 Tage in Benutzung ist.Kunde zieht ein, nimmt in Benutzung und am 15ten Tag abgenommen.
Das heißt die Gewährleistungfrist beginnt zu laufen, die Verantwortung bei Bschädigung durch Dritte ist nicht mehr dein Problem, ebenso bei Feuer und Diebstahl. An sonsten stimme ich Thomas zu.
Moin moin simb05
 

civil engineer

ww-robinie
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Hallo Peter,

nach fast 10 Jahren Bau- und Projektleitung bei einem Generalunternehmer, ich bin also Auftraggeber und -nehmervertreter in einer Person, kann ich nur zu so etwas raten.

Auf fiktive Abnahme nach Einzug zu warten, wie von Simb05 erwähnt, kann ganz schön in die Hose gehen. Einfaches Beispiel: Eine Benutzung Deiner Leistung zur Fortführung der Arbeiten gilt nicht als gilt nicht als in Benutzung genommen. Wenn Du eine Treppe einbaust und dann noch Kohorten von Malern, Bodenlegern, Fliesenlegern, Installateuren, … über die Treppe ins OG gehen, der Bauherr aber nicht einzieht, hast Du schlechte Karten.

Hast Du vorher eine förmliche Abnahme durchgeführt, kannst du Dich beruhigt ins Büro setzen und schon mal die Ausbesserung der Treppe kalkulieren und anbieten.

Gruß
Jochen
 

Simb05

ww-buche
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Hallo Jochen.
Da hast du recht in so einem Fall geht die Verantwortung an den Bauherren über.
ebenso bei größeren Objekten die in Teillosen ausgeschrieben waren immer wenn ein Teil erfüllt ist Abnahme Zum Beispiel der Auftrag umfasst Fenster, Innentüren und Gipskarton Wände. Sind die Fenster fertig eingebaut Abnahme Fenster. ob dann Glasbruch oder Diebstahl nicht mehr dein Problem.
Moin moin simb05
 

garfilius

ww-robinie
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ich schließe mich raftinthomas an. Es kommt auf den Kunden an - und auf sein Verhältnis zu Dir.
Fiktive Abnahmen sind so eine Sache. Der Bauherr muß einziehen, weil ers eine Wohnung gekündigt hat - und merkt nach drei Wochen beim ersten Starkregen, daß die Dachrinnen falsch verlegt wurden oder nach vier Wochen fällt das Treppengeländer ab - ich glaub nicht, dass Du mit einer fiktiven Abnahme durchkommst.

Gruß
Gero
 

Simb05

ww-buche
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Hallo Gero.
Trotz einer förmlichen Abnahme bleibst du doch in der Gewähr das dein Handlauf hält und das deine Fenster dicht sind. Dieses hat doch nichts mit der Abnahme zu tun, oder glaubst du wenn du murkst und abnehmen lässt, ist der Murks nicht mehr dein Problem?
Moin moin simb05
 
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