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Mit einem neuen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft Stellung genommen. Gemäß § 89 Absatz II Abgabenordnung (A besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt zu beantragen.
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Mit einem neuen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft Stellung genommen. Gemäß § 89 Absatz II Abgabenordnung (A besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt zu beantragen.
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