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ww-pappel
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(07.06.2013) Immer wieder vereinbaren Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses mit ihren Mietern vertraglich, dass der Mieter für kleinere Reparaturarbeiten bis zu einem bestimmten Betrag selbst aufkommen muss. Das ist prinzipiell auch möglich. Doch es können nicht alle Posten abgerechnet werden. Hat der Mieter gar keinen Einfluss auf die Entstehung des Schadens, muss er auch nicht zahlen. [...]
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