heinzebauoffice.de
ww-ahorn
- Registriert
- 8. Mai 2007
- Beiträge
- 113
Die meisten Menschen möchten auch im Alter so lange wie möglich in ihrer Eigentumswohnung bleiben. Doch oft machen es körperliche Gebrechen unmöglich, die Stufen bis ins zweite oder dritte Stockwerk zu bewältigen. In solchen Fällen tendiert die Justiz nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dazu, den Einbau eines Treppenlifts zu gestatten. Das gilt auch dann, wenn die Nachbarn davon nicht besonders begeistert sind.(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 32 Wx 051/05)
Weiterlesen...
Weiterlesen...