60 Tauben sind zu viel: Im Wohngebiet führt das zu unzumutbaren Belästigungen

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(12.04.2013) Gegen kleine Hobbys von Grundstückseigentümern kann niemand etwas einwenden. Wenn sich allerdings das "kleine" Hobby zur Belästigung für die Nachbarn auswächst, dann müssen immer wieder die Behörden und die Gerichte einschreiten. So war es auch bei einem Brieftaubenfreund in der Pfalz. Er hielt in zwei Volieren insgesamt 60 Tauben, von denen ein großer Teil morgens und abends zu Übungszwecken freigelassen wurde. [...]

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