1:10 Zeichnung Gesellenstück

Greenie

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Hallo, ich bin grade am zeichnen meines Gesellenstücks im 1:10 format

vorgegeben ist die Konstellation: links oben, Frontansicht. rechts oben, Seitenansicht. links unten, Draufsicht.

Da ich ein Küchenwagen baue, habe ich auch auf der Rückseite Fächer.

Wird in dem Fall auch eine Rückansicht gefordert, oder is das wurst ?


lg
 

Rühl

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Du musst alle notwendigen Masse aus der Zeichnung ermitteln können.

Wenn dazu die Ansicht nötig ist muss sie auch erstellt werden.



Gruß Ulf
 

Greenie

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Die Maße bekomme ich ja aus den Schnittzeichnungen, Front schnitt, Vertikalschnitt und Querschnitt .... da ist es ja ersichtlich das es hinten auch noch was zu sehen gibt, es geht mir nur um die Ansichtszeichnungen, ob es da auch notwendig ist.


lg
 

raftinthomas

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wenn die rückansicht für dein stück wichtig ist, dann zeichne sie auch. zeichne sie als dritte ansicht neben die seitenansicht.
nebenbei: wenn bei deinem stück die linke und die rechte seitenansicht entscheidende unterschiede besäßen, dann müssten auch beide gezeichnet werden. üblicherweise in einer reihe, beginnend mit der seitenansicht von links, dann (front)ansicht, seitenansicht rechts, dann von hinten. gegebenenfalls draufsicht und untersicht unter bzw oberhalb der frontansicht. man nennt diese darstellung dreitafelprojektion (geklappt, im gegensatz zum amerikanischen schwenken).
 

elgarlopin

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Also damals hab ich das anders gelernt (und gelehrt).
Die Vorderansicht ist die, die die wichtigsten Details zeigt. Wenn wie bei dir die Rückseite differenzierter ist, ist es halt die Vorderansicht.
Die gegenüber liegende Seite wird gestrichelt dort mit eingezeichnet.
Gilt übrigens auch für die linke bzw. rechte Seitenansicht.
Oben (also drauf-) und unten entsprechend.
@raftinthomas: Die Dreitafelprojektion heißt so, weil sie auf drei "Tafeln" alle Details zeigt.
Nix für ungut. Hab nach Herberg u.a., Fachzeichnen Holz, 1987 gelernt.
 

raftinthomas

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hallo elgarlopin,

tatsache ist, das wir ua nach DIN 6 teil 1 zeichnen. das ganze heisst offiziell "darstellung in normalprojektion", vulgo oft dreitafelprojektion. und wenn du dir das DIN-blatt anguckst (und die nummer 6 hat die norm nicht von ungefähr), dann steht schon auf der ersten seite das, was ich oben aufgeführt habe. (ich kann dir den ausschnitt gern schicken).
leider ist der blickwinkel der tischler (und berufsschullehrer) auf das zeichnen immer recht beschränkt, denn es wird nur gelehrt und gelernt, was man kennt. die welt ist aber selbst im normen-verlag viel bunter.
ich hab mich schon in der berufsschule oft mit den fachlehrern rumgeärgert und da manchen angeblichen fehler angestrichen bekommen, den ich nur mit dem normblatt "durchboxen" konnte. ich habe vorher konstruktionstechnik studiert und vier jahre meinen lebensunterhalt als zeichner und konstrukteur verdient- ich bin da nicht völlig unbeschlagen (der zeitaufwand im studium fürs zeichnen lag gut 2 jahre bei 30 stunden wöchentlich).
du kannst ein komplexes werkstück gar nicht in drei tafeln zeigen. unmöglich. und bemassen schon mal gar nicht.
nix für ungut: ich hab nach blättern des deutschen normen verlags gelernt.
 

Chris70

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Hallo

Unabhängig von der DIN ist die 1:10 für mich in erster Linie da zu da das Werkstück in seiner Gesamtheit ersteinmal schnell zu erfassen. ( Was baut der angehende Geselle den überhaubt ). Wenn nun die Rückansicht wesentlich anders gestalltet ist als die Front sollte diese dann auch bei den Ansichten mit auftauchen. Wenn ich mir selbst aus den Schnittzeichnungen die Rückansicht "erarbeiten" muß ist die Gesellenstückszeichnung meiner Meinung nach nicht komplett. Gerade beim Gesellenstück sollte man doch eher zwei Zeichungen zuviel als wie eine zu wenig erstellen :rolleyes:

Von der Anordnung her ist die Rückansicht in der Reihe von Front- und Seitenansichten richtig. Wenn die Rückansicht über der Draufsicht währe würde diese ja nach dem "umklappen" auf dem Kopf stehen!

Gruß Chris
selbst-schreinern.de
 

Greenie

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vielen dank für die Info, gezeichnet habe ich jetzt alles bis auf die Rückansicht. =/ das dumme ist nur, ich hab jetzt nur noch rechts neben der Draufsicht Platz alles andere würde ziemlich gequetscht aussehen und das ganze nochmal zeichen :emoji_frowning2: :emoji_frowning2: ich hab 2 tage daran gesessen

Aber leider hast du damit recht, mich würde es auch nerven wenn ich mir die Rückansicht erarbeiten müsste ...

Vllt könnte ja jemand mal ein blick drauf werfen, ich habe die Zeichnung als JPG gespeichert, denn bei den Schnittzeichnungen sind alle wichtigen Details der Rückansicht zu sehen nur bei den Ansichtszeichnungen sieht man keine Rückansicht ..... ?!

lg
 

elgarlopin

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Ansichten

:emoji_wink:
Nur mal eben so...
 

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  • Die Ansichten und deren Projektion.doc
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Greenie

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Hier mal ein Auszug aus dem Schreiben das ich von der Innung bekommen habe ....
 

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Gesellenzeichnung

Hallo Holzwürmer,
ich hab eine ähnliche Frage. Ich plane einen Tv-Schrank mit Kabeldurchlässen auf der Deckplatte . Diese kann man im Schnitt sehen nur die Länge und genaue Position der Ausfräsung/Bohrung ist nicht durch diesen ermittelbar . Darf ich die Abstände in der Draufsicht angeben ? ..oder wird in dieser nur die Gesamtlänge angegeben ? gruß Christian
 

rafikus

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Hallo,

ich habe mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun, und so ist meine Frage dazu als die eines absoluten Laien zu verstehen.
Es wurde bisher glaube ich schon zwei mal erwähnt, dass die Rückseite zu zeichnen ist, wenn sie grundlegend anders ist, als die Vorderseite. Ist das aber nicht fast immer so?
Ein Schubladenschrank, oder sonstiges Möbelzeugs, hat doch an der Rückseite meistens eine geschlossene Oberfläche ohne jegliche Elemente. Und das unterscheidet sich doch grundlegend von der Frontseite.
Wird dann also diese völlig kahle Rückseite immer gezeichnet, oder interpretiere ich die Forderung völlig falsch?

Rafikus
 
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