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(15.02.2012) Ab 01.02.2014 müssen alle Bankkunden die 22-stellige IBAN-Nummer bei Überweisungen angeben. Das hat am 14.02.2012 das Europa-Parlament in Straßburg beschlossen. Die IBAN-Nummer besteht im Regelfall aus einem Kennzeichen für Deutschland DE und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Allerdings gilt für nationale Überweisungen eine Übergangsfrist bis 2016.
(Quelle: id Verlag)
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