Übernahme von einer Tischlerei

Dischler

ww-pappel
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Wildeshausen
Hallo und guten Abend ,
ich arbeite im 7. Jahr als Tischler überwiegend im Fensterbau einer Mittelgroßen Firma, gelernt habe ich in einen 10-Mann Betrieb wo alles gefertigt wurde.
Nun habe ich von einen Bekannten der eine kleine ältere Tischlerei hat ein Angebot bekommen diese im nächsten Jahr zu übernehmen. Es ist ein 2 -Mann Betrieb. Dieser Betrieb fertigt alles selber.
Das zum Hintergrundwissen.
Meine eigentliche Fragen:
Ich habe keinen Meistertitel.
Kann er mich in einer Gbr 4 Jahre „einarbeiten“ und mir dann Meisterähnliche Tätigkeiten überschreiben?
Wie ist es mit dem Betrieb? Muss ich bei Übernahme andere Sicherheitsvorkehrungen treffen oder besteht dort Bestandsschutz?
gibt es sonst was zu beachten?

liebe Grüße
 

magmog

ww-robinie
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am hessischen Main, 63500
Guuden,

die HWK wird Dich beraten. Auch wenn sie als Bewahrerin des Meisterzwangs gilt,
inzwischen ist denen klar geworden, dass der Erhalt der Betriebe wichtiger ist.
Mit einem Handwerksbetrieb hat die IHK rein Garnichts nichts zu tun, es sei denn Du willst
den Betrieb Richtung Handel ändern.

Wesentlich für mich wäre bei einer Betriebsübernahme, sicher zu stellen,
kein Rechtsnachfolger zu werden. Sonst muss man für alle aufgelaufenen Schulden, Gewährleistungsansprüche, Verbindlichkeiten, Sozialbeitragsmängel
und Lohnsteuerfehlbeträge... aufkommen.
Bestehende Arbeitsverträge übernimmt man sonst auch 1:1 mit.
 
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