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BVerwG, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 B 5.07
Leitsatz:
1. Die Richtlinien VDI 3471 (Emissionsminderung, Tierhaltung, Schweine) oder die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) haben lediglich die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten.
2. Ihre Auslegung ist als solche keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel.
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1. Die Richtlinien VDI 3471 (Emissionsminderung, Tierhaltung, Schweine) oder die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) haben lediglich die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten.
2. Ihre Auslegung ist als solche keine Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel.
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