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(08.04.2010) Gibt es Ärger mit einem Mieter, weil dieser die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwahrlosen lässt, ist es gar nicht so einfach, dem Mieter rechtswirksam zu kündigen. Spricht beispielsweise der Vermieter auf Anraten der Hausverwaltung eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aus, so ist diese unwirksam, wenn der Mieter spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände zahlt. [...]
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