Änderungen Gesetzliche Krankenversicherung

SteffenH

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Zwei Gesetzesänderungen im Bereich gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere relevant für zum Beispiel selbständige Solo-Handwerker, die freiwillig in der gesetzlichen KV sind.
1) Ab 1.1.2018 sind Beitragsbescheide grundsätzlich vorläufig. Das heißt, erst nach Abgabe des Einkommenssteuerbescheides für 2018 werden die Beiträge endgültig berechnet. Das kann zu Nachzahlungen führen, die die Krankenversicherung dem Versicherten berechnet. Rückerstattungen sind auch möglich, diese müssen aber seitens des Versicherten beantragt werden, von sich aus rückt die KV nicht mit zu viel gezahlten Beiträgen raus.
2) Ab dem 1.1.2019 ist die untere Beitragsbemessungsgrenze von 2283,50€ auf 1038,33€ gesenkt worden. Wer also laut Einkommenssteuerbescheid 2018 12459,96€ oder weniger verdient hat, zahlt je nach Kasse um die 150,-€ monatlich (plus Pflegeversicherung). Für 2019 werden die Beiträge nach Einreichung des Einkommenssteuerbescheides 2018 rückwirkend ab dem 1.1. 2019 korrigiert. Auch hierbei gilt aber, dass es nächstes Jahr zu Nachzahlungen kommen kann, wie bei Punkt 1) erklärt.
 
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