Älterer Maschienenpark

sonic-cs

ww-pappel
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23. Mai 2007
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Solms
Hat von euch schon jemand Erfahrung mit der BG und älteren Maschienen gemacht?
War bis jetzt Einzelkämpfer und erwäge jetzt einen Lehrling auszubilden.
Meine Maschienen sind nun teilweise ältere Semester und haben z.B.keine Motorbremse ( Kreissäge und Fräse ).Wie wird das von der BG beurteilt?
Denn wenn der Umbauaufwand oder die Neuanschaffungen zu teuer werden, lass ich das mit dem Lehrling sein.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,im Vorraus vielen Dank.
 

raftinthomas

ww-robinie
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Aachen/NRW
naja,
ich hab die jungs bisher als realisten erlebt.
ruf mal an und lass dir einen vorbei schicken, der sich das anguckt.
 

SimonS

ww-birnbaum
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Schwäbisch Hall
Hallo,
ich habe in einem Betrieb gelernt, in dem auch zum Teil ältere Maschinen stehen. Da aber diese Maschienen ihrem Alter entsprechend BG-konform waren, kein Problem. So z.B. muss, denke ich, eine Formatkreissäge bis Bj. 1979 keine Motorbremse besitzen. Die BG kann da sicherlich genaueres sagen.
Grüsse
Simon
 

holzz

ww-eiche
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Ruhrpott
Hallo!
So kenn ich das auch, für Holzbearbeitungsmaschinen gelten die UVVs des Baujahrs mit einer Ausnahme: die Absaugung. Vorausgesetzt du hast schon eine "moderne" Absaugung kann es durch die früher übliche offene Bauweise an den Maschinen teilweise Probleme geben, die sich aber meist durch Einbau zusätzlicher Verkleidungen lösen lassen. Du wirst auch nicht drumrumkommen, deine Kreissäge von oben abzusaugen. Das Ganze steht und fällt mit dem Urteil der BG, also einfach mal einen Ortstermin machen und sich beraten lassen, wie oben schon gesagt, die Leute sind Realisten (meist).
 

Unregistriert

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Hat von euch schon jemand Erfahrung mit der BG und älteren Maschienen gemacht?
War bis jetzt Einzelkämpfer und erwäge jetzt einen Lehrling auszubilden.
Meine Maschienen sind nun teilweise ältere Semester und haben z.B.keine Motorbremse ( Kreissäge und Fräse ).Wie wird das von der BG beurteilt?
Denn wenn der Umbauaufwand oder die Neuanschaffungen zu teuer werden, lass ich das mit dem Lehrling sein.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,im Vorraus vielen Dank.

Hallo,
Tip mit Kontakt zur Holz BG ist richtig.
Infos unter holz-bg.de
Zuständigen TAB oder Berater bitten mal vorbeizuschauen.
Realisten sind wir, im Rahmen der Möglichkeiten der Vorschriften (Haftung des TAB gegenüber dem Betrieb bei Unfällen).
Bei Maschinenaltbestand gilt die UVV in der letzten Fassung mit den entsprechenden Übergangsvorschriften.
Infos für Maschinenaltbestand auf der aktuellen CD Holz digital (kostenlos für Mitgliedsbetriebe). Bestellung über internetseite. Jeder Betrieb sit Mitglied per Gesetz (SGB VII), Beiträge sind aber nur für gezahlten Lohn fällig.
Alle näheren Infos und Erklärungen über den zuständigen TAB
 

Erik

ww-buche
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7. Februar 2005
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Aachen
Kleiner Tip zur Motorbremse:

Besorg Dir, meinetwegen über Conrad electronic oder eBay einen (pro Maschine) sogenannten Frequenzrichter.

Das ist ein Gerät, mit dem Du die Drehzahl von Drehstrommotoren stufenlos regeln kannst.
Auch über die Standarddrehzahl hinaus (Vorsicht!).
Das macht für mich als Kunststoffverarbeiter an Sägen und Fräsen durchaus Sinn, ohne ständig irgendwelche Riemen wechseln zu müssen.
Außerdem haben diese Geräte einen Sanftanlauf (Stern/Dreieck-Schalter entfällt dann) einen eingebauten Motorüberlastungsschutz und für Dich in dem Fall das Wichtigste, eine Motorbremse, die den Motor im BG-geforderten Zeitraum zum Stehen bringt.

Für ein gebrauchtes, aber neuwertiges 2,2KW Gerät habe ich vorige Woche 180,-EUR gegeben.
Größere sind kaum teurer, weil die Hobbyisten, die sonst jeden eBaymüll für teuer Geld wegschleppen, keine Maschinen mit solchen Leistungen im Keller haben.

Das Ding kann Dir jeder Elektriker anschließen.
Es wird auch nur in die Zuleitung zwischen Stecker und Maschine eingeschliffen; erfordert also auch keine große Strippenzieherei

Gugel mal nach Danfoss oder Siemens Micromaster

Erik
 
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