Sers Martin,
Du hasts jetzt grad genau gesagt: die Anlage die du hast ist genau so zulässig wie se im Zuge der Betriebsgenehmigung abgenommen wurde.
Du redest meinem Verständnis nach von umbauen, in einen anderen Raum, mit Rückluft dazu.
Das hat keinen Bestandsschutz. Muss neu verhandelt werden...