Wenn die Garage nachweislich nicht ausschliesslich (!) als selbige genutzt wird, gelten diese Sonderregelungen nicht.
Ist ein sehr bürokratisches Thema - ich habe einfach ein Ei drüber gehauen. Der Stress das umgehen zu wollen, war mir zu viel Aufwand und auch zu riskant.
Ich hab's auch mal...