Schallpegel tabelle?

ogs

ww-fichte
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Hallo Kollegen,

Ich bin in der Planung einer Tischlerei. Nun ist bei der Voranfrage an die Kreis Baubehörde eine Frage aufgetaucht die ich selbst nicht so beantworten kann.

Es wird verlangt wörtlich „Schallleistungspegel der verwendeten Maschinen und Geräte (als LWA z.B. aus der CE-Zertifizierung der Geräte).“

Da ich nun alle meine Maschinen aus einer Insolvenz gekauft habe sind solche Werte und Daten nicht nachvollziehbar weil es alles keine Neumaschinen mehr sind!

Teilweise gibt es die Hersteller nicht mehr oder diese Werte sind für die alten Maschinen nicht vorhanden! Wisst Ihr vielleicht wo man irgendwelche Tabellen bzw. Richtwerte für in Tischlereien üblichen Maschinen wie z.b Kreissäge,Tischfräse,Bohrmaschine ,Dickenhobel, Schleifmaschine etc. gibt?

Vielen Dank für eure Antwort. :confused:
 

magmog

ww-robinie
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guude,

zähle mal die maschinen auf, seit min. 25 jahren haben die meisten ein lärmgutachten. da kann Dir der eine oder andere hier helfen.
Du fängst halt nur mit den maschinen an, bei denen Du die werte kennst!

gut holz! justus.
 

ogs

ww-fichte
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Also dabei sind eine Altendorf F45 Bj88, eine Schneider Fräse Bj.82, ein Dübelbohrautomat Scheer DB4, DGU kantenschleifer, Holzher Super Cut Plattensäge.
Wenn hier irgendeiner noch die Daten hat dann bitte melden! Danke euch
 

112jan

ww-birnbaum
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Hallo ogs,

frag doch mal beim Fachverband nach. Es kann m. E. nur um Durchschnittswerte gehen. Man hat ja schließlich nicht ewig die selben Maschinen.

Gruß Jan
 

predatorklein

ww-robinie
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Moin

In Schreinereien sind es lt. Messungen die mal in Rheinland Pfalz durchgeführt wurden ca 85 db im Maschinenraum.

Das sind Durchschnittswerte die bei Messungen in verschiedenen Schreinereien rauskamen.
Gibt damit auch keine Probs mit den gängigen Vorschriften die für Gewerbegebiete gelten.

Gehörschutz im Maschinenraum ist dabei Pflicht,die 85 db darf ( oder muß ) ein Angestellter bis zu 8 h über sich ergehen lassen.

Gute Infos und mehr Details krigst du bei der BG.

Gruß
 

magmog

ww-robinie
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guude,

betreibst Du die machinen schon? dann ist eine messung ein leichtes.
andererseits geht das bau-ordnungs-gewerbeamt nur der außerhalb des gebäudes zu messende lärm etwas an.
dabei ist die einordnung des grundstücks im flächennutzungsplan von wichtigkeit, wohngebiet kannst Du vergessen, mischgebiet kann gehen, gewerbe- und industriegebiet sind fast unproblematisch.
scheib in den antrag zur nutzungsänderung eine gute schallisolierung des gebäudes rein.
Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg : Lärmschutz
bei lärmmessungen ist die BG sehr hilfreich, die haben auch die meisten lärmgutachten für holzbearbeitungsmaschien erstellt.
BG Holz Metall: Holz / Prüf- und Zertifizierungsstelle

gut holz! justus.
 

MMueller

ww-pappel
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Schallpegel-Messung

Hallo ogs

Bist Du bei der BG weitergekommen? Gibt es dort Tabellenwerte?

Eventuell hilft es, wenn Du Messungen beauftragst oder selbst machst. Vermutlich musst Du einfach die Sicherheit haben, dass Grenzwerte nicht überschritten werden.

Zum Selbstmessen gibt's schon recht günstige Schallpegel-Messgeräte, mit denen Du feststellen kannst, ob die Grenzwerte passen oder ob Du längerfristig Dein Hörvermögen aufs Spiel setzt.
 

Sägenbremser

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Guten Abend Ogs
Die bauantragsstellende Behörde interessiert nur der zu erwartende Schallpegel an betroffenen,an-
grenzenden Baugebieten, das sollte ein Lärmschutzgutachtenen eines anerkannten Büros für Schall-
schutzmassnahmen erfüllen können.Sowas war schon vor 30 Jahren vor der Errichtung eines doch
recht lauten Gewerbebetriebes,wie einer Tischlerei gängige Praxis. Die Jungens bringen auch eine
Schallgenerator mit um den Durchschnittswert zu kalliebrieren, setzen sich in ihren VW- Bus und
lassen das Messprozedere durchlaufen.Kostet ca.800 Euro und du legst das Protokoll dem Baunutzungänderungsantrag,ein schönes Wort aus unserem Amtsdeutsch,bei und eine Hürde ist
wieder genommen.Der in dem Maschineprotokoll angenommene Wert ist evtl. für den Arbeitsplatz-
bezogenen Lärmschutzwert von Bedeutung, das ist dann aber eine Einschätzung der Berufsgenossen-
Schaft und denen ist schon klar,daß das verwendete Werkzeug die Hauptquelle der Lärmemission
darstellt,nicht die Maschine selbst. Bei einer Scheer DB4 ist das lauteste Geräusch das Abblasgeräusch
des Druckzylinders , nicht die Bohrköpfe machen die Musik. Ältere Hobelmaschinen haben oft ein sehr
unangenehmes, tieffrequentes Grundgeräusch, das Ärger mit Nachbaren hervorruft, dafür hast du ja
dann dein Lärmschutzgutachten,ist also sein Geld wert.Lustig ist es bisweilen,daß ein O.K. von der
Baubehörde erst bei dir eintrifft, wenn du schon voll beim Produzieren bist,sonst hättest du schon
harzt 4 beantragen gemusst wegen Däumchendrehen.Jungens ich bewundere euch es auch heute
noch zu wagen so ein Risiko einzugehen,alles Gute,Harald.
ion
 
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