Verkäufe Kleinanzeigen

Roterbischof

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Hallo was sagt ihr zu dem neuen Platform Transparenz Gesetzt das die Platformen zur Meldung ihrer Kunden an das Finanzamt verpflichtet, sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
 

joh.t.

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Hallo was sagt ihr zu dem neuen Platform Transparenz Gesetzt das die Platformen zur Meldung ihrer Kunden an das Finanzamt verpflichtet, sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
Überbürokratisierung

Die Kleinen reguliert man, weil sie sich nicht wehren können und den Großen gegenüber ist man so glatt dass die da in den A...passen
 

husky 928

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Vor 15 Jahren, als ich bei Ebay noch relativ viel verkauft habe, hätte ich eventuell ein Problem damit bekommen können.
Heute geht mir das hinten links vorbei.
 

Roterbischof

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Mein Problem mit dem Mist ist, das hier ja nichts transparent wird, sondern nur ab da wohl Diskussion mit dem Finanzamt los gehen, mit dem Ergebnis, dass sie mit dir nicht reden wollen, du einen Steuerberater brauchst, der das regelt. Aber dessen Zeit denen Steuer bringt, mit dem Ergebnis, dass deine Hobbywerkstatt weiterhin Liebhaberrei ist. Also werden Aktion von Maschinen Tausch (man hat eine will aber eine andere), jetzt richtig nervig.Mfg
 

carsten

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Hallo

ich vermute dass es auch eher die Falschen trifft. Einem Freudnd er vor 5 oder 6 Jahren 3 Hausstände aus der Familie aufgelöst hat und über einen langen Zeitraum eben das noch brauchbare online verhökert hat hat damals schon Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Und die die es schon fast gewerblich betreiben werden sich auch weiterhin nicht drum kümmern.
Wobei es eben für Wohnunsauflösungen und eben auch Gebrauchtwaren aus eigenem Bestand ( mit Auto ist man ja auch schnell über den 2000 €) Ausnahmen geben soll. Wer häufiger in die Verlegenheit kommt was zu kaufen und / oder zu verkaufen sollte es halt dokumentieren.
 

MJCV

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Ebay Kleinanzeigen ist nicht von dem Gesetz betroffen.
Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:


  • die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
  • das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
  • die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform
https://blog.frtg-essen.de/plattfor...esetz-psttg-meldepflicht-der-verkaufsportale/

Sehr wohl betroffen sind AirBnB und Konsorten. Und das find ich ehrlich gesagt richtig und wichtig, um etwas gegen die irrsinnigen Mietpreise zu unternehmen.
 

PrimaNoctis

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Ebay Kleinanzeigen ist nicht von dem Gesetz betroffen.

https://blog.frtg-essen.de/plattfor...esetz-psttg-meldepflicht-der-verkaufsportale/

Sehr wohl betroffen sind AirBnB und Konsorten. Und das find ich ehrlich gesagt richtig und wichtig, um etwas gegen die irrsinnigen Mietpreise zu unternehmen.
Heißt das konkret, Ebay KA ist generell ausgenommen?
Ebay hingegen ist NICHT ausgenommen, es sei denn, ich zahle bar bei Abholung?

Paypal ist ausgenommen, aber Paypal über Ebay nicht, da die Zahlung über Ebay läuft?

Plattformen sind z. B. bei Ebay, Amazon, Fivver, Upwork, AirBnB, Booking.com, Uber, Click&Boat, Udemy, Skillshare, Facebook Marketplace, aber nur dann, wenn auch die Zahlung über die jeweilige Plattform abgewickelt wird.
Quelle: https://blog.frtg-essen.de/plattfor...esetz-psttg-meldepflicht-der-verkaufsportale/ (wie bei @MJCV , Hervorhebung durch mich.
 

catalano

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So eine Meldung heißt ja nicht, dass die Verkäufe steuerpflichtig sind, sondern nur, dass genauer geguckt wird, was dahinter steht. Wer seine Maschinen durchtauscht wird dabei nicht gleich steuerpflichtig und auch die drei Haushaltsauflösungen sind nicht gewerblich. Es gibt aber mehr als genug schwarze Schafe auf ebay KA und anderen Plattformen, die jede Menge Neuware verkaufen und das angeblich von privat. Zum einen sollen damit Verbraucherrechte ausgehebelt werden und vermutlich auch Steuern hinterzogen. Ich finde es gut, dass da genauer hingeschaut wird.
 

Roterbischof

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Hallo,
@Holzrad09
Du verkaufst 30 Artikel, dann geht eine Meldung an das Finanzamt. Hier gehe ich davon aus, das 30 Anzeigen gemeint sind, also, die drei einzelnen profilhobel in der einen Anzeige nicht einzeln gezählt werden.
Eine Juristin behauptet, das der Preis aus der Anzeige angenommen wird, wenn nicht über die Platform gezahlt wird, was man dann selbst richtig stellen muss. ( Wenn nach dem verhandeln nicht der Wunschpreis bezahlt wurde).
 

MJCV

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@Roterbischof
Hättest du einen Link dazu von Ebay-Kleinanzeigen.
Heißt das konkret, Ebay KA ist generell ausgenommen?
Ebay hingegen ist NICHT ausgenommen, es sei denn, ich zahle bar bei Abholung?
Nur vorweg, ich bin weder Anwalt noch Steuerberater, aber ich mein folgende Situation: Du hast dich als PrimaeNocits bei Ebay-KA angemeldet und bietest im Januar 30 Stemmeisen á 66,67 feil. Am 1. Februar löschst du alle Anzeigen. Was genau soll Ebay-KA denn dann dem Finanzamt melden? Sie wissen nicht, wer du bist, sie wissen nicht, ob du was verkauft hast und sie wissen nicht, zu welchem Preis du was verkauft hast, für den Fall, dass du überhaupt etwas verkauft hast. Da EBK nicht an PlayPal geknüpft ist, kannst du es sogar per Versand machen.

Da müsste in meinen Augen einfach mehr zur Aufklärung im Gesetz stehen, damit das wirklich schlagend wird für 99% der Fälle, die Werkzeug betreffen.
 

MJCV

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Pardon, aber das ist ein Werbevideo der TaxPro GmbH und nicht Ebay Kleinanzeigen. Dass Steuerberater nun versuchen, den Leuten mit dem Gesetz Angst zu machen um ihre Dienste zu verkaufen, ist zwar nicht verwunderlich, aber dann doch etwas andres als eine offizielle Mitteilung von Ebay Kleinanzeigen. Zumindest im Moment würde ich mal die Kirche noch im Dorf lassen und nicht in Panik verfallen. Wie im vorigen Posting ausgeführt, ich sehr nicht wie das funktionieren sollte.
 

catalano

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Durch das Gesetz ändert sich nichts an der grundsätzlichen steuerlichen Situation. Das was vorher steuerpichtig war ist auch weiterhin steuerpflichtig und wer Verkäufe tätigt um damit Geld zu verdienen, muss darauf, wie auch in der Vergangenheit Steuern bezahlen. Geändert hat sich nur, dass die Plattformen regelmäßige Verkäufer melden müssen. Wenn das Finanzamt auf die Idee kommt, dass meine Werkzeugsammelei steuerpflichtig ist, und ich meine ganzen Werkzeugkäufe von der Steuer absetzen kann, wäre ich glücklich und könnte noch mehr von dem in den Augen meiner Kinder sinnlosen Zeug kaufen und das Finanzamt kauft mit, denn ich kaufe ja nur, um es irgendwann mit Gewinn zu verkaufen
 

Johannes

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Hallo,
wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat "Kleinanzeigen" schon reagiert. Bei Anzeigen, die nicht mehr verfügbar sind, erscheint nicht mehr "verkauft", sondern "gelöscht".

Es grüßt Johannes
 

KaiX0

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So eine Meldung heißt ja nicht, dass die Verkäufe steuerpflichtig sind, sondern nur, dass genauer geguckt wird, was dahinter steht. Wer seine Maschinen durchtauscht wird dabei nicht gleich steuerpflichtig und auch die drei Haushaltsauflösungen sind nicht gewerblich. Es gibt aber mehr als genug schwarze Schafe auf ebay KA und anderen Plattformen, die jede Menge Neuware verkaufen und das angeblich von privat. Zum einen sollen damit Verbraucherrechte ausgehebelt werden und vermutlich auch Steuern hinterzogen. Ich finde es gut, dass da genauer hingeschaut wird.
Ja, diese Leute gibt es auch auf Märkten. Machen hohe Umsätze durch günstige Preise, ist ja alles privat, und damit denen, die davon leben wollen und es offiziell und korrekt laufen lassen, die Preise kaputt...
 

Maho68

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Hallo was sagt ihr zu dem neuen Platform Transparenz Gesetzt das die Platformen zur Meldung ihrer Kunden an das Finanzamt verpflichtet, sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
OPP ist doch die Finanzdienstleistungsgesellschaft, die "Sicher Bezahlen" koordiniert ?
das neue Gesetz gaukelt wieder mal ein Wurf gegen onlinekriminaltät vor , die kollektivschuld tragen wir mit dem Gesetz.
Oder wieder ein Versuch ,Barzahlungsverkehr erzieherisch zu minimieren.
ich hoffe, der Staat erstickt an seinen Gesetzen:emoji_angry:
warum lassen bekannte Onlineplattformen erst soviel Kriminalität zu ? Bis so ein Gesetz aus der Schublade gezogen wird !
 
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MJCV

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@MJCV
Naja ganz so ist es nicht
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/Allgemein/DAC7/
Die Dame geht natürlich vom schlimmsten Fall aus, aber aus meiner Zeit als selbständiger kenne ich das Finanzamt noch Recht gut und zwar als Recht Humor los
Aus dem Link und genau das, was ich gesagt habe:
Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.
Sie können sich ja nun schlecht hinstellen und dir eine schrittweise Anleitung zur Steuerhinterziehung (die es auch schon vor diesem Gesetz war :emoji_wink: ) geben, aber sie erwähnen doch mehr als deutlich, dass es nur um erfolgreiche Transaktionen geht. Was folgern wir daraus? Sollte man Transaktionen als erfolgreich angeben oder vielleicht auch nicht?
Und schließlich:
- Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum),
- dein steuerlicher Sitz (in der Regel dein Wohnort),
- deine Steuer-Identifikationsnummer sowie
- deine Anschrift.
Mit Verlaub, wer versucht auf Ebay Kleinanzeigen Steuern zu hinterziehen, gleichzeitig seine Steuer-Identifikationsnummer angibt und Transaktionen als erfolgreich meldet, der hats nicht besser verdient.
 

Roterbischof

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Hallo,
@MJCV
Das ist schon klar, aber ich will eigentlich gar nicht besch..., würde aber gerne eine Maschine tauschen, also die alte weg (vielleicht 1700) die neue her, noch ein paar Kleinigkeiten und schon bin ich über 2000 und da ich mal für Käufer sicheres bezahlen eingerichtet haben, haben die meine Iban, also den Rest hat das Finanzamt gleich.
 

pinguin1966

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Ich glaube wir können uns alle entspannen, denn EbayKA ist vom Anwendungsbreich des Plattformsteuertransparenzgesetz PStTG) ausgenommen.

In der Gesetzesbegründung zu § 2 Begriffsbestimmung (S. 49) und hier "was ist eine Plattform" steht:
"Die Anforderung an den Abschluss eines Rechtsgeschäfts stellt sicher, dass rein potentielle Geschäftsvorfälle keiner Meldung an das BZSt unterworfen werden. So soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande kommt, nicht erfasst sein. Denn wäre dies der Fall, bliebe für den Plattformbetreiber unbekannt, auf wie viele Angebote der Anbieter Geschäftsabschüsse tatsächlich erfolgten bzw. ob diese überhaupt zu einem tatsächlichen Geschäftsabschluss geführt haben (siehe auch Satz 3 Nummer 2)."

Und genau das ist EbayKA - ein schwarzes Brett. Und das unterscheidet es von Ebay, AirBNB etc. Auf EbayKA kann jeder ein Angebot einstellen, aber keinen verbindlichen Kauf- oder Mietvertrag abschließen. Das erfolgt normalerweise durch direkte Kontaktaufnahme zwischen Anbieter und Interessent, also außerhalb EbayKA. Dazu zählt auch der Mail-Verkehr über EbayKA. EbayKA verfolgt diese Post nicht, kann es gar nicht - viel zu viel - und weiß deshalb nicht, ob eine Eingigung erzielt wurde und wenn ja zu welchem Preis. Das wäre aber laut § 2 PStTG Voraussetzung für die Anwendung.

Folgerichtig kann EbayKA nicht wissen, ob irgendwelche Schwellenwerte überschritten sind oder nicht. Es kommt nicht auf die Angebote, sondern die Abschlüsse an!

Im Übrigen wurde oben bereits gesagt, dass sich an der Steuerpflicht nichts ändert. Das stimmt! Es gibt aber leider eine ganze Menge Schlaufüchse, die meinen, ohne Steuer geht es auch. Also greift die Finanzverwaltung da wo sie kann die Daten ab. Und zur gerne geäußerten Vermutung, die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen: Ich glaube, hier hatte noch niemand eine richtig spannende Betriebsprüfung. Seid froh! Da ist man auch als größerer Mittelständler schnell ein paar 100.000 € los, wenn es richtig schlecht läuft. Dabei wurde dann nicht gegen Gesetze verstoßen, sondern der Betriebsprüfer legt die Paragrafen einfach anders aus als der Steuerberater des Unternehmens. Wenns zu teuer wird, gehts dann zum FG. Und bei den ganz Großen gehen schnell Millionenbeträge pro Jahr drauf, nur um nachzuweisen, dass keine Steuergestaltungen vorliegen. Und da kommen die Betriebsprüfer sehr regelmäßig vorbei ...

Nein, ich bin kein Finanzbeamter. Trotzdem denke ich mir jedesmal meinen Teil, wenn mir ein Dienstleister sagt "... plus Märchensteuer". Es gibt auch noch genug andere Fälle. Beruflich bedingt weiß ich sehr gut, wie die Signatur einer TSE aussehen muss, die eigentlich auf jedem Kassenbeleg drauf sein muss ... äh ... müsste.
 

Maho68

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OPP ist doch die Finanzdienstleistungsgesellschaft, die "Sicher Bezahlen" koordiniert ?
das neue Gesetz gaukelt wieder mal ein Wurf gegen onlinekriminaltät vor , die kollektivschuld tragen wir mit dem Gesetz.
Oder wieder ein Versuch ,Barzahlungsverkehr erzieherisch zu minimieren.
ich hoffe, der Staat erstickt an seinen Gesetzen:emoji_angry:
warum lassen bekannte Onlineplattformen erst soviel Kriminalität zu ? Bis so ein Gesetz aus der Schublade gezogen wird !
Jedes Unternehmen ist verpflichtet,sein Laden sauber zuhalten und mit guter Moral nach aussen zu wirken.
Scheint manchen Hightech Riesen belanglos zu sein.
ich warte immer noch auf wertschöpfende dienstleistungsfreudige Softwareunternehmen hierzulande :emoji_thinking::emoji_cry: seit erfindung des Computers.
Ich glaube,die Deutschen wären froh-solche Angebote zu haben .
 

Roterbischof

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Hallo,
Ich habe leider so dass Gefühl, dass das mit dem Gesetz eine Krume Nummer wird. Aus irgendwelchen gründen wird man gemeldet (Plattformanbieter meldet übervorsichtig, will ja keinen Ärger) dann kommt gleich mal ein Fragebogen vom Finanzamt, den beantwortet man selbst, das Finanzamt hält die Angaben (eines privatmannes) natürlich für unzureichend und schickt vorsorglich eine Zahlungsaufforderung über 300€ , gegen die legt man Widerspruch ein, natürlich nicht selbst sondern per Steuerberater (man will hier ja nichts falsch machen und am Ende ein Jahr später als gewerblicher eingestuft werden), dem wird stattgegeben. Der Steuerberater verlangt 500€ und weil er gut verdient zahlt er privat und sein büro 250€ steuern für die Zahlung. (Gut das wir die 300 nicht gezahlt haben). Und fertig ist das neue Geschäftsmodell des Finanzamtes, wenn sie das mit 15% der Platform Nutzer machen , das passt für die finanziell.
 

predatorklein

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Es gibt aber mehr als genug schwarze Schafe auf ebay KA und anderen Plattformen, die jede Menge Neuware verkaufen und das angeblich von privat. Zum einen sollen damit Verbraucherrechte ausgehebelt werden und vermutlich auch Steuern hinterzogen. Ich finde es gut, dass da genauer hingeschaut wird.

Funktioniert ja auch gut mit gebrauchter Ware .

" Gewinnerzielungsabsicht " heisst hier aber das Zauberwort , hat man Pech , genügt da ein einzelner Artikel , dürfte aber schwer zu beweisen sein .

Sind es aber viele gleiche Artikel , dürfte das schon schwerer fallen .

Viele Privatleute verdienen sich heutzutage auch ein gar nicht so kleines Zubrot , mit kleinanzeigen.de hat man dafür ja auch eine gute Plattform .

Wundert mich nicht , dass das FA da ein Auge drauf wirft .

Gab´s in der " Vorinternetzeit " ja auch , da lief das so auf Flohmärkten .

Heute sind das aber ganz andere Dimensionen :emoji_fearful:

Gruß
 
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