die sache mit dem versicherungsschutz

Holzbasti

ww-buche
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tach auch!

Nachdem ich jetzt länger nix hatte ist mir diese Woche beim diskutieren mit dem Kollegen eine Frage aufgekommen. Bzw ist es eigentlich logisch aber dann, weitergedacht, auch wieder net. Naja, ich schilder mal drauflos.

Wenn ich von meiner Firma losgeschickt werde, eine Küche aufzubauen,
ists es ja eigentlich so, dass die Anschlüsse eine entsprechende Fachfirma machen sollte (der Sani die Spülengeschichte un der Elektrische den Back und Koch Spaß). Wenn ich das mache (so wie ich denk das es gut is) und 3 Monate später gibts aufgrund meiner mangelnden Kenntnis nen Mega Wasserschaden oder nen Kurzschluss mit Brandfolge (Das ist jetzt nur Fiktion, es is nix passiert).
Wer ist denn dann der Depp der alles bezahlt?
Ich? Oder die Firma (bzw deren Versicherung)
Und in Wiefern ändert sich die Sachlage, wenn ich zum BTZ geh und so nen Elektrokurs mach?

Das ging uns in der Pause durch den Kopf und irgendwelche Halbwahrheiten sind mir bei dem doch heiklen Thema doch zu unsicher. Wenn mal was ist will ich schon bescheid wissen...

Ach und eine weitere Frage. Ich war demletzt auf einer Baustelle, wo ich in einem Rollladenkasten nacharbeiten musste da das Ding zu eng war (haben Holzrollläden montiert.....verbrennt diesen Mist). ich nehme also da späne ab und lasse den Panzer hochlaufen um zu schauen was die Luft macht, guck da genauer hin. Ein Windstoß und mir hing der ganze Kram im Gesicht, und das war das Problem, auch im Auge. War nur ein Holzsplitter aber ich habs 4 Stunden net rausbekommen und bin Abends dann mal in eine Augenklinik und habs mir, als Berufsunfall an die BG gemeldet, entfernen lassen.
Und da der Boss ab und an mal etwas unsinnige Meckeraktionen startet hat er mich dann angemacht das ich das doch auch als privatunfall hätte angeben können jetzt muss er wieder mehr bezahlen.

erhöhen sich die Beiträge an die BG wenn die einspringt und ist das so horrend viel? wäre mal interessant zu wissen..

vielen dank im voraus, schönen abend noch
 

raftinthomas

ww-robinie
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gehen wir mal davon aus, dass du auf weisung des betriebs die sachen angeschlossen hast.
zivilrechtlich gehts an den betrieb (schadenersatz), strafrechtlich in erster linie gegen dich, aber auch gegen den betrieb, der die weisung gegeben hat.
wenn du den e-schein gemacht hast und dann was passierst, übernimmt die versicherung. vorrausgesetzt, sie hat dem zusatzrisiko zugestimmt. das gilt analog für die wasseranschlüsse. einige versicherungen decken angeblich die wasseranschlüsse auch ohne zusatzquali ab.
strafrechtlich bist du immer noch dran, aber stehst nicht ganz so alleine auf weitem feld.

das die bg teurer wird, ist mir neu. der beitrag bemisst sich an der risikoeinstufung des mitarbeiters (zb tischlergeselle oder bürokraft) multipliziert mit dem jahresbruttolohn.
 

raftinthomas

ww-robinie
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naja,

wenns hat auf hart kommt, wird das gericht schon dem arbeitnehmer glauben, dass er nicht aus langeweile zusatzarbeiten getätigt hat. ein bisschen material (und werkzeug) braucht man für solche arbeiten ja schon.
 

Der_Caveman

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So wie das Gericht auch immer glaubt, dass die Arbeitskraft, die die Schnitzel ins Kühlfach legt, am Haltbarkeits- Etikett rum manipuliert hat?
 

Homer

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Hallo,

Der Unterschied liegt auch darin ob man eine Weiterbildung zu Fachkraft - Elektro oder Wasser hat und sich (auskennt)

Wenn dem so ist ,ist der Arbeitnehmer für seine abgelieferte Arbeit auch haftbar.


MfG Homer
 

predatorklein

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Moin

Genau aus den von Holzbasti genannten Gründen schliessen wir bei der Küchenmontage kein Wasser und keinen Herd an.

Darüber wird der Kunde vorab informiert,wir organisieren ihm einen Haustechniker der das darf.
Bezahlen muß er ja nicht mehr,eher weniger,denn der Haustechniker hat Ahnung was er macht,meistens die Teile im Auto und ist noch dazu schneller als wir :emoji_wink:

Hat bisher jedem Kunden eingeleuchtet :emoji_grin:

Gruß
 

raftinthomas

ww-robinie
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Hallo,

Der Unterschied liegt auch darin ob man eine Weiterbildung zu Fachkraft - Elektro oder Wasser hat und sich (auskennt)

Wenn dem so ist ,ist der Arbeitnehmer für seine abgelieferte Arbeit auch haftbar.


MfG Homer

nö. der arbeitnehmer haftet höchstens bei grober fahrlässigkeit oder vorsatz. andernfalls haftet der auftragnehmer (unternehmer).
es sei denn, der arbeitnehmer hat wissentlich dinge gemacht, die er nicht hätte machen dürfen- das ist dann aber wieder grob fahrlässig.
wenn man als an die jeweilige fortbildung hat, haftet bei fehlern (ausser wieder vorsatz oder grober fahrlässigkeit) natürlich auch der unternehmer. wenn er so schlau war, das risiko auch seiner haftpflicht zu melden und diese das bestätigt hat, dann springt diese ein.
 

Neumayr Robert

ww-eiche
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Hat dein Cheffe diese Scheine gemacht?
Dann schaut die Sache auch schon ganz anders aus.
Zur BG Geschichte: Der Chef muss nicht mehr Zahlen. Er bekommt sogar noch Geld raus wenn du krank Geschrieben bist!
 
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