Woodinator Profibastler
ww-robinie
Hi
wie verhält es eigentlich wenn der Schreiner um die Ecke auf Ebay seine Stichsäge an einen Privatmann verkauft. Kann er dann die Gewährleistung komplett und und rechtlich korrekt ausschließen? Jeder Privatmann würde ja auch Gewährleistung beim Verkauf auf Ebay ausschließen bei Gebrauchtgütern und den Käufern ist ja normalerweise klar das es keine gibt, aber wie ist die konkrete Sachlage?
Im KFZ Bereich schreibt der ADAC z.B. den Hinweiß: Wenn ein Handwerker sein Handwerklich genutzen KFZ an einen Privatmann als Gebrauchtwagen verkauft kann er rechtlich die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Wäre dann ja von der Sache her mit der Stichsäge das selbe oder?
Grüße
wie verhält es eigentlich wenn der Schreiner um die Ecke auf Ebay seine Stichsäge an einen Privatmann verkauft. Kann er dann die Gewährleistung komplett und und rechtlich korrekt ausschließen? Jeder Privatmann würde ja auch Gewährleistung beim Verkauf auf Ebay ausschließen bei Gebrauchtgütern und den Käufern ist ja normalerweise klar das es keine gibt, aber wie ist die konkrete Sachlage?
Im KFZ Bereich schreibt der ADAC z.B. den Hinweiß: Wenn ein Handwerker sein Handwerklich genutzen KFZ an einen Privatmann als Gebrauchtwagen verkauft kann er rechtlich die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Wäre dann ja von der Sache her mit der Stichsäge das selbe oder?
Grüße