Gewährleistung bei gewerblichen Verkauf ausschließen wie ist die korrekte Sachlage?

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Hi

wie verhält es eigentlich wenn der Schreiner um die Ecke auf Ebay seine Stichsäge an einen Privatmann verkauft. Kann er dann die Gewährleistung komplett und und rechtlich korrekt ausschließen? Jeder Privatmann würde ja auch Gewährleistung beim Verkauf auf Ebay ausschließen bei Gebrauchtgütern und den Käufern ist ja normalerweise klar das es keine gibt, aber wie ist die konkrete Sachlage?

Im KFZ Bereich schreibt der ADAC z.B. den Hinweiß: Wenn ein Handwerker sein Handwerklich genutzen KFZ an einen Privatmann als Gebrauchtwagen verkauft kann er rechtlich die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Wäre dann ja von der Sache her mit der Stichsäge das selbe oder?

Grüße
 

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wasmachen

ww-robinie
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Verkaufst halt als Defekt.
Gibt aber viel Lesestoff hierzu im Forum, auch zu meiner Antwort.
 

benben

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Nein, daher oft nur Verkauf an Gewerbetreibende. Als gewerblicher kann ich das ggü privaten nicht ausschließen.

Ich kann defekte Teile verkaufen, aber da zu mogeln lohnt nicht. Die Rechtssprechung ist da deutlich vorteilhaft den privaten zuträglich.

Gruss
Ben
 

benben

ww-robinie
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Verkaufst halt als Defekt.
Gibt aber viel Lesestoff hierzu im Forum, auch zu meiner Antwort.

Gibt genug Urteile. Beispiel Stichsäge kostet 250 neu und du verkaufst für 180 als defekt, ist halt unglaubwürdig. Muss dann vom. Preis schon auch defekt sein.

Klar geht es meist gut, aber auch klar, der private bekommt meist recht.

Gruss
Ben
 

wasmachen

ww-robinie
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Klar musst aber auch n Pfosten sein, wenn du als Gewerblicher n Zettel mit 180 für die olle Stichsäge in der Buchhaltung liegen hast... die war ja GWG :emoji_wink:

Irgendeiner hat mal was von 'cäsh in de Täsch' geredet, da wird der 'Beweis' des Käufers auch interessant.... ich sags mal anders: bevor nur s FA profitiert, gäbs auch die Restetonne...
 

uli2003

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wie verhält es eigentlich wenn der Schreiner um die Ecke auf Ebay seine Stichsäge an einen Privatmann verkauft. Kann er dann die Gewährleistung komplett und und rechtlich korrekt ausschließen?
Ja, kann er.

Er kann die Säge aus dem Firmenvermögen in seinen Privatbesitz überführen, indem er sie herauskauft. Dann ist er immer noch der Schreiner um's Eck, verkauft sie aber privat, und dann möglicherweise ohne Gewährleistung. Und zudem aktiviert er dann keine stillen Reserven.
 
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Ja, kann er.

Er kann die Säge aus dem Firmenvermögen in seinen Privatbesitz überführen, indem er sie herauskauft. Dann ist er immer noch der Schreiner um's Eck, verkauft sie aber privat, und dann möglicherweise ohne Gewährleistung. Und zudem aktiviert er dann keine stillen Reserven.

klingt nachvollziehbar wenn der Gründer es auf einer GmbH rauskauft....aber bei einem Einzelunternehmer?
 

keks010982

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Hmmm... Aber es geht doch nicht, dass ich z.B. meine Festool TS 75 die abgeschrieben ist aus der Firma für einen Euro kaufe und dann privat für 350€ verkaufe...
Das geht doch nicht.... Oder??? Wär natürlich nicht schlecht... Ich glaub ich würde dann künftig alle Maschinen unter der GWG Grenze jedes Jahr neu bekommen... :emoji_grin:

Gruß Daniel
 

uli2003

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Aber es geht doch nicht, dass ich z.B. meine Festool TS 75 die abgeschrieben ist aus der Firma für einen Euro kaufe
Prinzipiell geht das. Man könnte dir aber auf die Finger klopfen, wenn der Zeitwert erheblich höher ist. Ob das bei einer Handkreissäge erheblich ist - ich denke eher nicht, wenn du das nicht jedes Jahr machst.
Bei alten Fahrzeugen, welche man weiter nutzen möchte, kann das hingegen Sinn machen, bevor man noch 20% private Nutzungen im Jahr auf den Listenpreis eines Fahrzeugs rechnet, welches seit 10 Jahren mit einem Euro im Anlagegut steht.
 

keks010982

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Naja ich hätte da ja HKS, Akkuschrauber, Oberfräse... Du weißt schon... :emoji_grin:
Mein Steuerberater kratzt mir die Augen aus, wenn ich das anfange! :emoji_grin:
Aber cool wär's schon. Locker 3000 - 4000€ steuerfrei ohne KK Beiträge extra pro Jahr würd schon Spaß machen.
 

uli2003

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Alles eine Frage, wie schnell und oft man das macht. Akkuschrauber rechne ich zu Verschleißartikeln. Wenn der nach 2-3 Jahren neu kommt, das interessiert niemanden. Denk dran - alles was du verkaufst ist auch weg, und muss neu angeschafft werden (sofern man es benötigt). :emoji_slight_smile:
 

benben

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Theoretisch ist dann der Differenzbetrag von tatsächlich bezahlter Entnahme zum tatsächlichen Zeitwert zum Einkommen zu rechnen.
Wenn ich da einen finanziellen Vorteil habe, gehört der versteuert.

Das Besitzübergang, nur um die Gewährleistung auszuschließen, hat da dann soviel Fallstricke......

Ne, nicht wegen so ein paar Kröten so ein Gewurschtel.

Gewerbeschein kostet 30€, also wer will kann ja eben anmelden.

Gruss
Ben
 

werists

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Hmmm... Aber es geht doch nicht, dass ich z.B. meine Festool TS 75 die abgeschrieben ist aus der Firma für einen Euro kaufe und dann privat für 350€ verkaufe...
Das geht doch nicht....
Korrekt das geht nicht. Sobald Du in der Absicht Gewinn zu erzielen handelst ist das nicht mehr privat sondern gewerblich.
Sowas geht z.Bsp bei Betriebsaufgabe (dann muss aber der Restwert als Übergang zum Privatvermögen als Gewinn verechnet werden) aber nicht dauerhaft. Zum Gewährleistungsausschluss mag das taugen aber steuerrechtlich sehr problematisch.

Mein AG hat deshalb alte Geräte nur über Dienstleister verkauft oder Mitarbeitende abgegeben.
 

benben

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Aber in einem gewissen Maß darf man doch auch steuerfrei privat verkaufen?!

Klar, das sind genau die Dinge wo ein Prüfer aufmerksam wird. Der guckt dann ganz schnell ob der angegebene Preis zum Marktwert/Zeitwert passt.

Privates Zeug darfst du verkaufen. Irgendeine Grenze gibt es, die ist so hoch, dass man sich da eigentlich keine Gedanken machen muss. Die Problematik liegt aber im gewerblichen Bereich.

Gruss
Ben
 

uli2003

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Sobald Du in der Absicht Gewinn zu erzielen handelst ist das nicht mehr privat sondern gewerblich.
Das ist sehr schwer zu beurteilen. Es gibt ja irrwitzige Urteile darüber. Erziele ich Gewinn, wenn ich die Kleidung meiner Kinder für die Hälfte des Neupreises verkaufen wenn diese nicht mehr passen? Ich habe die Kleidung mit bereits versteuertem Einkommen erworben. Wo ist der Mehrwert?

Zur betrieblichen Maschine:
Hier sieht das anders aus. Diese wurde in den Aufwand gebucht, also steuerlich gewinnmindernd. Ebenso wurde die Vorsteuer einbehalten (falls nicht Kleinunternehmer).
Dieses muss dann natürlich 'rückgängig' gemacht werden, aber nur bis zum Zeitwert, der Buchwert dürfte regelmäßig zu niedrig sein. Aber auch hier kann man fragen - erzielt man dann einen Gewinn? Doch nur dann, wenn die Abnutzung höher angesetzt wurde als der übliche Verschleiß dieser Maschine.
 

DZaech

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Ich weiss jetzt nicht genau wie die genaue Rechtslage in DE ist, aber bei uns ist sie theoretisch ähnlich. Als Firma kann man die Gewährleistung theoretisch nicht ausschliessen ggü. Privat. Daran hält sich aber niemand und ich kenne auch niemanden der damit je im Nachhinein konfrontiert worden wäre. Ich habe ja kürzlich diese Bäuerle Fräse gekauft, wohlgemerkt als Privatperson. Und das vom Betreibungsamt, also sogar einem staatlichen Betrieb. Auf der Quittung stand ungefähr sowas:
„Gekauft wie gesehen, ohne jeglichen Gewährleistungen oder Garantieansprüche“

Und nein, die Maschine wurde nicht als defekt verkauft, wäre auch unrealistisch bei dem bezahlten Preis.

Wenn sowas sogar von einem Amt ausgestellt wird, mache ich mir da als Betrieb gar keine Sorgen sowas auf die Quittung zu schreiben :emoji_wink:
 
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