Einschätzung zu Schleifspuren nach Parketterneuerung

Bastelheiko

ww-robinie
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Fachbetrieb?
So ein Parkett schleift man niemals 90°. Sieht so aus, als hätten die das getan und dann jeden 2. Schleifgang übersprungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Dann passieren solche Fehler nun einmal. Zwar nicht tragisch, jedoch ärgerlich.
Wenn du mehr wissen willst frage mal bei Lägler an und lese dir genaues Wissen darüber an. Nur so kannst du verhindern, dass die dir mit irgendwelchen Fachworthülsen Mist erzählen.
Die haben genaue Schleifanleitungen von allen Arten von Böden.
Leider hat dein Fachbetrieb die nicht gelesen und gibt dir nun die Gelegenheit, denen eine wertvolle Erfahrung mit auf den Weg zu geben.

VG
 

Holz-Christian

ww-robinie
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Jeder von uns hat, egal wie gut ausgebildet und fähig schon die eine oder andere Sache versemmelt.

Wenn ich den Eingangspost richtig lese handelt es sich um einen begrenzten Bereich von etwa 4 Quadratmeter, ist halt aus welchen Gründen auch immer schief gelaufen.
Deshalb von allgemeinen Murks zu schreiben halte ich für etwas übertrieben.
Urteilen ist immer einfacher als selbst machen

PS, ich würde mich jetzt nicht anschauen lassen und den beanstandeten Flur nochmal sauber überschleifen.
 

Fiamingu

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Hallo, rede mit der Firma die das vermukst hat.
Das ist ein Kardinalfehler wenn man quer zur Faser mit
nicht richtig abgestufter Körnung schleift. Dazu noch bei
dem Boden. Da kann man sich nicht hinter "irgendwann seh
ich das nicht mehr" rausreden oder verstecken. Das ist Murks.
Hoffentlich hast du noch nicht bezahlt.......Wenn die korrekt sind,
beissen die in den sauren Apfel und machen das richtig. Ich wünsch
dir dass das friedlich endet. Ich würde das nicht durch gehen lassen.
 

andama

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Es gibt für viele Branchen Richtlinien zur Beurteilung von Oberflächen.
Darin sollte festgeschrieben sein: die Lichtquelle (meist Tageslicht oder tageslichähnliches Leucttmittel), Betrachtungswinkel, Betrachtungszeit und zulässige Fehler.
Das tückischte ist Streiflicht, also ein Licht, welches in einen spitzen Winkel auf das zu beurteilende Objekt trifft.
Am besten bei der Handwerkskammer nach dem Beurteilungsmaßstab für Holzböden fragen.
 

brubu

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Hallo
Fazit aus meiner Sicht: Bodenbeläge sind keine Möbel und keine Autos. Die Kunden haben oft zu hohe Ansprüche, wie richtig vermerkt wird sollten die Kunden im Voraus richtig informiert werden. Dies wird aber meist nicht gemacht. Ich sehe es ähnlich mit Massivholz, wenn man Kunden die möglichen
Abweichungen/Unterschiede erklärt ist es meist kein Problem. Anderen empfehle ich sonst Decorplatten, was sehr selten vorkommt.
Gruss brubu
 

a_d

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Hallo zusammen,
auch wenn inzwischen ein bisschen Zeit verstrichen ist, möchte ich mich noch einmal bei euch über die vielen Informationen, Meinungen und Perspektiven bedanken.

Nachdem ich u.a. hier den Eindruck bekommen habe, dass das besser gehen muss, haben wir ihn noch einmal vom Fachbetrieb überschleifen lassen, obwohl ich den Eindruck hatte, dass sie uns eher davon webringen wollten, indem sie darauf hingewiesen haben, dass dass im Flur so nicht besser geht und Höhen- und Farbunterschiede sichtbar werden könnten.
Naja, er wurde geschliffen und zweimal geölt (mit etwas Hektik), aber das Ergebnis kann sich jetzt sehen lassen. (Fast) keine Spuren mehr übrig. Und man keine auffälligen Stellen mehr aus z.B. 3m Entfernung. So hätte das auch direkt sein können. Man konnte am Endergebnis nun klar erkennen, dass es besser geht ...
Schade, dass nicht mit ein wenig mehr Sorgfalt beim ersten Mal gearbeitet wurde. Das konnte man auch noch mal beim Flächenaufmaß der Rechnung erkennen, wo ein Wert als überarbeitete Parkettfläche angegeben wurde, die fast unsere Wohnungsfläche entsprach. Ein Zimmer ist jedoch gefliest. Damit war die Parkettfläche rund 6% zu hoch angegeben.

Viele Grüße
 

magmog

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Moin,

wer hat nach welcher Bemessungsvorgabe die Wohnfläche gemessen?

Wenn man zur Berechnung der bearbeiteten Fläche die VOB zu Rate zieht,
ist so vorzugehen:

Bei Abrechnung nach Flächenmaß sind Unterbrechungen der Flächen durch stabförmige Bauteile, z. B. durch Fachwerksteile, Stützen, Vorlagen, über 30 cm Einzelbreite abzuziehen bzw. bis 30 cm zu übermessen.

Es gibt etliche Specials, z.B. werden Glasflächen nach dem jeweils nächsten durch 3 teilbaren Maß in cm berechnet.
Beispiel: Eine Scheibe 31 x 67 cm wird mit 33 x 69 cm berechnet,
also 0,02 m² zu viel bei 0,21 m² .
 
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