Kurzarbeit und Urlaubsanspruch

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Servus zusammen, weiß jemand wie sich Kurzarbeit und Urlaub verhalten?

Angeblich bleibt der Anspruch ja wie er ist. Jetzt nehmen wir mal an 20 Tage war bei 100% Stelle und die Kurzarbeit wird auf 20 % verbleibende Arbeitszeit gesetzt.

Bei einer 100% Stelle haben die 20 Tage also für 4 Wochen Urlaub im Jahr gereicht.
Bei einer 20% Stelle reichen die 20 Tage (weil es bleiben ja 20 Tage) für 20 Wochen Urlaub, Weil man ja nur 1 Tag die Woche arbeiten hätte müssen? ne oder kann ich mir nicht vorstellen?
 

Mitglied 59145

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Wir würden mit den MA sprechen, fair wäre vom Gedanken her die anteiligen Urlaubstage auch in dieser Zeit zu nehmen.

Gruss
Ben
 

gepi

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Hallo,

soweit mir bekannt (bin Laie, hatte nur einmal die Situation) wird während des Urlaubs das Kurzarbeitergeld ausgesetzt, d.h. nimmt der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Urlaub, so wird dies wie Urlaub während der regulären Arbeitszeit gehandhabt, d.h. 20 Tage Urlaub entsprechen 20 Arbeitstagen zu den Regelarbeitsstunden, die Lohnzahlung hat während dieser Zeit in voller Höhe der Arbeitgeber zu übernehmen!
Stand 2005, ohne Gewähr!!
 

uli2003

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Ich habe bisher keine Kurzarbeit beantragen müssen, meine aber, dass es vom EuGH ein Urteil gäbe, was möglicherweise die Anzahl der Urlaubstage in der Höhe, bezugnehmend auf die kürzere Arbeitszeit, verringert. Alternativ die vollen Urlaubstage bei geringerer Vergütung.
Bereits erworbener Urlaub einer Vollzeitbeschäftigung kann jedoch nicht verringert werden.
 

odul

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Also kenne das so, dass der Urlaub NICHT auf die KUA angerechnet wird. Aber man kann Urlaub statt KUA nehmen, wenn einem der finanzielle Verlust zu groß ist.
 

Friederich

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auch dem Angestellten kann das Wasser schnell bis zum Hals stehen.
Urlaubsansprüche helfen ihm dann aber auch nicht weiter. Über sowas sollte man sich momentan keine Gedanken machen.
Eltern und Großeltern müssen gesund bleiben, und der Arbeitsplatz muss erhalten bleiben.
Alles andere sind Luxusprobleme.
 

uli2003

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auch dem Angestellten kann das Wasser schnell bis zum Hals stehen.
Da staune ich immer. Momentan leben alle recht sparsam, man sieht schön, was alles unnötig und Luxus ist. So sollten sich ein oder 2 Monate eigentlich - notfalls über 2 Jahre durch ein Kreditinstitut finanziert - gut überbrücken lassen.
Da wir in unserem Luxusleben aber die Kontokorrentlinie bis zum Anschlag fahren statt vorzusorgen, wird's dann schnell knapp :emoji_slight_smile:

Für einige ist jetzt Zeit nachzudenken.
 

Mitglied 59145

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Das hast du bei Firmen aber auch. Da gibt es einige von denen ich nicht erwartet hätte jetzt direkt Kurzarbeit anzumelden. Ich meine jetzt nicht richtig betroffene wie Gastronomie etc.. Ich kenne bei vielem die Hintergründe nicht, bin aber immer wieder erstaunt.

Gruss
Ben
 

Zahltag

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Da staune ich immer. Momentan leben alle recht sparsam, man sieht schön, was alles unnötig und Luxus ist. So sollten sich ein oder 2 Monate eigentlich - notfalls über 2 Jahre durch ein Kreditinstitut finanziert - gut überbrücken lassen.
Da wir in unserem Luxusleben aber die Kontokorrentlinie bis zum Anschlag fahren statt vorzusorgen, wird's dann schnell knapp :emoji_slight_smile:

Für einige ist jetzt Zeit nachzudenken.

das problem dabei ist, das immer völlig unterschiedliche welten zusammengeworfen werden. das facharbeiter paar mit 2x vollzeitgehältern in einer mietwohnung wird keine probleme bekommen in der jetzigen zeit. die sind es auch, die heute im "luxusleben" schwelgen.
und dann gibt es die mindestlöhner und alleinerziehende. ne alleinerziehende mit 20-30std job nebenbei lebt von der hand in den mund und kann jetzt bereits keine miete mehr bezahlen, wenn ihr job ausfällt und kurzarbeit oder ähnliches ansteht.

meine frau ist seit novenber 2019 krankgeschrieben. ihr arbeitgeber sagte letzte woche zu ihr "machen sie was sie wollen, aber melden sie sich auf keinen fall wieder gesund!".
und da liegt auch die rettung: krankschreibung. nach 6 wochen gibts krankengeld, welches 70% brutto bei bis zu 90% von netto betragen kann. der arbeitgeber freut sich, weil er dich vom lohnzettel los ist, der arbeitnehmer freut sich, das er mehr als bei kurzarbeit bekommt. nen schlechtes gewissen muss man auch nicht haben, da man als angestellter horrorsummen in die krankenkasse reinbuttert für gefühlt 0 gegenwert. (man denke bitte auch an den AG anteil...
 

Mitglied 59145

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Ganz so einfach ist das mit dem Krank geschrieben sein auch nicht. Als AG hast du immer noch den Urlaub zu zahlen!

Gruss
Ben
 

blueball

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krankengeld, welches 70% brutto bei bis zu 90% von netto betragen kann. der arbeitgeber freut sich, weil er dich vom lohnzettel los ist, der arbeitnehmer freut sich, das er mehr als bei kurzarbeit bekommt.
So nicht ganz korrekt. Kurzarbeitergeld liegt bei 60% kinderlos und 67% mit Kindern von den letzten Nettogehältern. Oder stockt in deinem Fall der Arbeitgeber noch auf?
Krankengeld liegt meines Wissens auf Arbeitslosenniveau, also bei 63%, oder irre ich hier?
Grüße Lutz
 

Gammelfrog

ww-ahorn
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Servus zusammen, weiß jemand wie sich Kurzarbeit und Urlaub verhalten?

Angeblich bleibt der Anspruch ja wie er ist. Jetzt nehmen wir mal an 20 Tage war bei 100% Stelle und die Kurzarbeit wird auf 20 % verbleibende Arbeitszeit gesetzt.

Bei einer 100% Stelle haben die 20 Tage also für 4 Wochen Urlaub im Jahr gereicht.
Bei einer 20% Stelle reichen die 20 Tage (weil es bleiben ja 20 Tage) für 20 Wochen Urlaub, Weil man ja nur 1 Tag die Woche arbeiten hätte müssen? ne oder kann ich mir nicht vorstellen?

Hier ist ein Denkfehler. Wenn eine 100% Stelle 20 Tage a 8h Urlaubsanspruch pro Jahr hat, hat eine 20% Stelle auch 20 Tage a 2h Urlaubsanspruch.

Abgesehen davon gilt wie schon von anderen erwähnt "Urlaub geht vor Kurzarbeit" d.h. nimmt ein Mitarbeiter Urlaub während der Kurzarbeit, wird er "normal" bezahlt. Kurzarbeitergeld für den AG gibt es für diese Mitarbeiter auch nicht.

Sozialer gegenüber dem Arbeitgeber ist es also in die Kurzarbeit zu gehen, zumal mit der Gesetzesänderung im März von Seiten des Staates explizit auf den Abbau von Urlaubstagen ("Zwangsurlaub") vor Anmeldung der Kurzarbeit verzichtet wird.
Der Arbeitgeber hat so nur die verbleibenden Arbeitstage voll zu bezahlen. Die freigestellten Tage werden vom Staat mit 60 bzw 63% des Nettoeinkommens bezahlt. Der AG trägt weiterhin die Kosten der Sozialversicherung.

Hier liegt auch der Unterschied zum Krankengeld. Krankengeld beträgt i.d.R. 70% des Bruttoeinkommens und kann so bis zu 90% des Nettoeinkommens betragen. Dem Arbeitgeber muss bei Zahlung von Krakengeld keine Lohnnebenkosten mehr bezahlen und bekommt u.U. bei Kleinbetrieben sogar noch etwas zurück (Umlageverfahren).
 

FredT

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Ist richtig, ändert aber nichts am Prinzip. Maßgeblich ist nicht die Arbeitszeit, sondern die Arbeitstage.
 

esvaubee

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Meine Erfahrung als Arbeitnehmer:
Ich habe eine Woche Urlaub genommen und drei Wochen Kurzarbeit. Zumindest vorerst.
Die meisten Kollegen hatten ja eh Osterurlaub geplant. Da war die Akzeptanz sehr hoch
 
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