habe folgendes auf die Schnelle gefunden....
Brückengeländer unterliegen Mindesthöhen. Bei einer Absturzhöhe von weniger als 12 Meter beträgt die Mindesthöhe der Absturzsicherung 1 Meter, bei größeren Höhen liegt diese bei 1,1 Meter. Befindet sich das Brückengeländer neben einem Radweg ist das vorgeschriebene Mindestmaß der Höhe 1,2 Meter. Eine höhere Absturzsicherung erhöht folglich die Sicherheit für die Brückenpassanten.
Brückengeländer unterliegen Mindesthöhen. Bei einer Absturzhöhe von weniger als 12 Meter beträgt die Mindesthöhe der Absturzsicherung 1 Meter, bei größeren Höhen liegt diese bei 1,1 Meter. Befindet sich das Brückengeländer neben einem Radweg ist das vorgeschriebene Mindestmaß der Höhe 1,2 Meter. Eine höhere Absturzsicherung erhöht folglich die Sicherheit für die Brückenpassanten.