Brettermeier
ww-nussbaum
Hallo,
ich habe ein Geschäft, in dem ein Büromitarbeiter am Computer arbeitet.
Ich selbst arbeite oft an Holzbearbeitungsmaschinen, bin aber als Unternehmer nicht in der BG.
Eventuell würde ich stundenweise, aber offiziell einen Tischler einstellen, und ich frage mich jetzt, wodurch und wie erhält die BG dadurch eine Meldung?
Eine Höherstufung in der Risikogruppe, erheblich höhere Beiträge dadurch auch für den Arbeitsplatz am Computer (ja, man sollte es nicht glauben, im Sägewerk werden selbst die Tippsen nach derselben Gruppe eingestuft wir der Arbeiter an der Säge) würden die Folge für mich sein, und eine eventuelle Begutachtung meiner teils sehr alten Maschinen und entsprechenden Ärger mit der BG wären die möglichen Folgen...
Kann man da herumkommen?
ich habe ein Geschäft, in dem ein Büromitarbeiter am Computer arbeitet.
Ich selbst arbeite oft an Holzbearbeitungsmaschinen, bin aber als Unternehmer nicht in der BG.
Eventuell würde ich stundenweise, aber offiziell einen Tischler einstellen, und ich frage mich jetzt, wodurch und wie erhält die BG dadurch eine Meldung?
Eine Höherstufung in der Risikogruppe, erheblich höhere Beiträge dadurch auch für den Arbeitsplatz am Computer (ja, man sollte es nicht glauben, im Sägewerk werden selbst die Tippsen nach derselben Gruppe eingestuft wir der Arbeiter an der Säge) würden die Folge für mich sein, und eine eventuelle Begutachtung meiner teils sehr alten Maschinen und entsprechenden Ärger mit der BG wären die möglichen Folgen...
Kann man da herumkommen?