Elektroinstallation als DiY-Beschäftigung?

Time_to_wonder

ww-robinie
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Liebe Leute,

ich möchte den Küchenthread nicht kaputtmachen. Daher zitiere ich einen Betrag hier:

Bezüglich Elektroinstallation ist das genauso ein unausrottbares Märchen wie das, dass ein Bauplan für ein Haus nur von einem Architekten erstellt werden darf. Dürfen tut das jedoch jeder, es müssen lediglich die einschlägigen Normen für das Erstellen genehmigungsfähiger Zeichnungen eingehalten werden. Hat man davon keine Ahnung muss man sich halt helfen lassen. Und nicht anders funtioniert das bei der Elektroinstallation.

Hierzu verweise ich auf die in Deutschland gültige Niederspannungsanschlussverordnung - NAV. Da steht in § 13 Abs. 2:

Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

Damit sollte die Sache mit dem "Märchen" geklärt sein.
 

Mitglied 59145

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Habe bei meinem privatem Haus einen grossen Teil selber gemacht und auch selber angeschlossen, halt alles Stromlos. Dann über einen mir gut bekannten Elektrobetrieb alles messen lassen und angeschlossen und abgenommen. Für mich gut, ob das jetzt rechtens ist weiss ich nicht. Wie siehtst du das mit meinem Fall?

Gruss
Ben
 

ChrisOL

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Hallo Jörg,

in meiner Hobbywerkstatt habe ich auch die Leitungen stromlos verlegt, Steckdosen angeklemmt aber zum Schluss hat ein Fachbetrieb alles in der UV verdrahtet und durchgemessen. Das dürfte dann doch erlaubt sein?

Letztes Wochenende habe ich den Schukostecker am Staubsauger getauscht, der alte Stecker war defekt, natürlich mit Aderendhülsen. Oder am Haus einen Bewegungsmelder tauschen. Das sind alles Arbeiten für dich nicht mal auf die Idee komme einen Fachbetrieb zu rufen. Diese Art Arbeiten verstehe ich auch nicht als Änderung der Anlage in dem o.g. Text. Oder?
 

Time_to_wonder

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Habe bei meinem privatem Haus einen grossen Teil selber gemacht und auch selber angeschlossen, halt alles Stromlos. Dann über einen mir gut bekannten Elektrobetrieb alles messen lassen und angeschlossen und abgenommen. Für mich gut, ob das jetzt rechtens ist weiss ich nicht. Wie siehtst du das mit meinem Fall?

Gruss
Ben
Da der Elektrobetrieb Messprotokolle erstellt hat, gibt es einen Nachweis, das die Arbeiten quasi unter seiner Aufsicht durchgeführt wurden. Ich denke, das ist ok. Viele Elektriker sind froh, wenn sie keine Schlitze kloppen müssen, daher lässt sich wohl der Eine oder Andere darauf ein. Leider gibt es wohl viele Bastler, die einfach behaupten, es so (vorbildlich) wie Du zu tun und in Wirklichkeit hat nie ein Fachbetrieb die Anlage gesehen. Aber ich denke, wenn der Fachbetrieb das mitmacht und hinterher protokolliert, ist es auch gut.
 

Time_to_wonder

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Hallo Jörg,
in meiner Hobbywerkstatt habe ich auch die Leitungen stromlos verlegt, Steckdosen angeklemmt aber zum Schluss hat ein Fachbetrieb alles in der UV verdrahtet und durchgemessen. Das dürfte dann doch erlaubt sein?
Ja, passt ja zu #4.

Letztes Wochenende habe ich den Schukostecker am Staubsauger getauscht, der alte Stecker war defekt, natürlich mit Aderendhülsen.
Der Staubsauger ist ein Gerät und keine Anlage, damit auch nicht der Anlage gemäß NAV zuzuordnen. Im gewerblichen Umfeld (BG zuständig) muss man zum Reparieren von Geräten mindestens EffT sein (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten). Um das zu werden, muss ein (elektrotechnischer) Laie zwei Wochen Lehrgang machen, dann darf er unter Aufsicht der EFK (Elektrofachkraft) Staubsaugerstecker wechseln und die Schutzmaßnahmen hinterher prüfen (wichtig!). Bei Dir zu Hause? Ich würde sagen, miss mal den Schutzleiter vom Staubsaugergehäuse bis zum Stecker durch und dann isses gut.

Oder am Haus einen Bewegungsmelder tauschen.
Sehe ich wie Du, dass sollte Instandhaltung sein. Damit gemäß NAV machbar, in die VDE-Vorschriften darf man aber nicht gucken. Nach denen bist Du elektrotechnischer Laie und musst froh sein, wenn Du das Licht einschalten darfst. :emoji_slight_smile: Da kann man gern anderer Meinung sein. Ich wollte nur das "Märchen" von @Georg L. so nicht stehenlassen.
 

Besserwisser

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Tja.
Mal ganz abgesehen davon, dass Georg bitte mal das Wort Bauvorlageberechtigung erklären sollte:
Als Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf ich ja nun auch offiziell im Berech Elektroinstallation tätig sein, ohne beim EV eingetrage zu sein. Insofern scheint mir das nur die halbe Wahrheit.
Man sollte halt halbwegs wissen, was man tut, das gilt für Arbeiten am Auto genau so wie bei der Erstellung einer Treppe oder der Installation eines Badeszimmers oder dem Anzünden eines Lagerfeuers.
Andererseits sind auch die Arbeiten der Profis nicht immer fehlerfrei.
 

Time_to_wonder

ww-robinie
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Als Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf ich ja nun auch offiziell im Berech Elektroinstallation tätig sein, ohne beim EV eingetrage zu sein. Insofern scheint mir das nur die halbe Wahrheit.

Ich weiss leider nicht genau, für welche Bereiche es denn EffTs gibt. Persönlich kenne ich den Schreiner, der den Herd anschließen darf und den Laien, der nach Lehrgang defekte Geräte reparieren darf. Beide hantieren nicht in der ortsfesten Anlage herum. Und nur diese ortsfeste Anlage ist der Geltungsbereich der NAV, von daher ist das Ganze für mich schon konsequent.
 

uli2003

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Eine eff... darf schon eine ganze Menge, auch an festen Installationen, auch bei Inbetriebnahmen, wenn:
Das Wirkungsgebiet des Unternehmens hierdurch wirtschaftlich sinnvoll ergänzt wird.
Und damit kommt die Einschränkung, ein Tischler darf dann nicht in der Verteilung schrauben, weil das sein Gewerk nicht sinnvoll ergänzt.
Wird er bei einem Anlagenerrichter eingesetzt, sieht das anders aus.
Das ist also Gewerk abhängig.
Das o.g. Gesetz gilt immer.
 

Besserwisser

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Platt gesagt: Ab Abzweigdose darf ich alles, sofern es mit meinen Arbeiten im Zusammenhang steht.
Und das ist Anlage-> Steckdosen setzen, Schalter und Verbraucher verdrahten, Leitungen dimensionieren und verlegen, erforderliche Schutzklassen festlegen etc.
 

uli2003

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Es muss aber auch in sinnvollem Zusammenhang stehen. Und messen musst du auch können, nicht nur auf dem Papier, sondern reel. :emoji_slight_smile:
 

Komihaxu

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Meine Meinung dazu ist:
Kleinigkeiten kann man schon mal vom Nicht-Elektriker machen lassen. Aber abgenommen wirds vom Fachmann.
 

uli2003

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Nein, zunächst einmal kannst du das, dürfen nur wenn die Bedingungen erfüllt sind.
 

flow

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Hallo,

schön, dass es diesen Thread gibt. In meiner Carport-Werkstatt hat ein Elektriker (jedoch kein Meister, sondern mein Bruder) die 220V-Verkabelung von einem vorhandenen Erdkabel (durch Fachbetrieb installiert) bis zur ersten Verteilerdose in der Werkstatt vorgenommen. Von dort aus habe ich die restliche Verkabelung vorgenommen: Diverse Steckdosen Dauerstrom, schaltbare Steckdosen, Oberlicht. Ich bin nicht vom Fach, meine E-Fähigkeiten habe ich vom meinem (ebenfalls fachfremden) Vater gelernt. Grundsätzlich sollte die Verkabelung in Ordnung sein (berühmte letzte Worte :emoji_wink: ), ich habe die auch mit meinem Bruder durchgesprochen.

Wenn ich die bisherigen Beiträge, insb. #1, richtig verstanden habe, a) hätte ich das eigentlich nicht gedurft und kann es b) aber dadurch heilen, dass ich die Verkabelung von einem Fachbetrieb begutachten/durchmessen lasse. Richtig?

Da ich eh in Kürze einen Elektriker benötige, würde ich das gleich entsprechend beauftragen. Wie zeitaufwändig ist soetwas ungefähr (ein Stromkreis, 5 Steckdosen Dauerstrom, 2 Steckdosen schaltbar, zwei Oberlichter an einer Zuleitung)?

Danke und schönen Gruß,

Wolf
 

Time_to_wonder

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Wenn ich die bisherigen Beiträge, insb. #1, richtig verstanden habe, a) hätte ich das eigentlich nicht gedurft und kann es b) aber dadurch heilen, dass ich die Verkabelung von einem Fachbetrieb begutachten/durchmessen lasse. Richtig?
Tja, ist zumindest besser als nichts zu machen. Wenn was passiert, bist Du mit dem Messprotokoll deutlich besser gestellt - ich würd´s so machen.


Wie zeitaufwändig ist soetwas ungefähr (ein Stromkreis, 5 Steckdosen Dauerstrom, 2 Steckdosen schaltbar, zwei Oberlichter an einer Zuleitung)?
Keine halbe Stunde, denke ich. Er muss am Anfang Deiner Verkabelung das Ganze auftrennen und ne Isolationsmessung machen. Dann alles wieder zusammenbauen und an der letzten Steckdose Schleifenwiderstand und FI-Abschaltung messen. Dann noch ein Protokoll und fertig. Und natürlich besichtigen und erproben.
 

BnafetS

ww-eiche
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... und an der letzten Steckdose Schleifenwiderstand und FI-Abschaltung messen...
Also ich bin ja jetzt schon einige Jahre raus (aus dem Elektroberuf), aber das reicht meines Wissens nach nicht.
Mein aktueller Stand ist, dass jede Steckdose gemessen werden muss (könnte ja der Kontakt an einer Steckdose schlecht sein und genau da passiert etwas).

Gruß
Stefan
 

Komihaxu

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Wenns eine Neuinstallation ist:
- PE an jeder Steckdose (Niederohmigkeit)
- Iso
(- erstes Mal Strom aufschalten)
- FI: Zeit/Strom, egal wo
- Netzimpedanz am Ende von jedem Strang
 

Mr.Ditschy

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Tja, ist zumindest besser als nichts zu machen. Wenn was passiert, bist Du mit dem Messprotokoll deutlich besser gestellt - ich würd´s so machen.
Hmm, habe auch fast alles selbst gemacht und ein Bekannter hatte drübergeschaut.
Nur an den Sicherungs- und Zählerschrank sowie Starkstrom gehe ich nicht ran, aber selbst als eine Firma vor ca. 15 Jahren den neuen Hauptschaltschrank eingebaut hatte, wurde das vorhandene nicht erneuert, gemessen oder Protokolle erstellt (habe zumindest nichts) ... war das dann nicht ok?
Und was bedeutet "wenn etwas passiert"? Kann ich die Firma dann verantwortlich machen wenn doch mal etwas passieren sollte?
 

Besserwisser

ww-robinie
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Naja,
das ist ne ähnliche Diskussion wie gibt es Starkregen oder nicht.
Das wird auch auch Starkstrom und nicht Starkspannung genannt. Ob ich an der Leitung mit B10 abgesichtert nen Lichtbogen erzuegen oder den mit 100A am Panzerkasten macht schon nen spürbaren Unterschied :emoji_wink:
Wiewohl meist Starkstrom auf 3-phasig bezogen wird, ich weiß.
 
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