Time_to_wonder
ww-robinie
Liebe Leute,
ich möchte den Küchenthread nicht kaputtmachen. Daher zitiere ich einen Betrag hier:
Hierzu verweise ich auf die in Deutschland gültige Niederspannungsanschlussverordnung - NAV. Da steht in § 13 Abs. 2:
Damit sollte die Sache mit dem "Märchen" geklärt sein.
ich möchte den Küchenthread nicht kaputtmachen. Daher zitiere ich einen Betrag hier:
Bezüglich Elektroinstallation ist das genauso ein unausrottbares Märchen wie das, dass ein Bauplan für ein Haus nur von einem Architekten erstellt werden darf. Dürfen tut das jedoch jeder, es müssen lediglich die einschlägigen Normen für das Erstellen genehmigungsfähiger Zeichnungen eingehalten werden. Hat man davon keine Ahnung muss man sich halt helfen lassen. Und nicht anders funtioniert das bei der Elektroinstallation.
Hierzu verweise ich auf die in Deutschland gültige Niederspannungsanschlussverordnung - NAV. Da steht in § 13 Abs. 2:
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
Damit sollte die Sache mit dem "Märchen" geklärt sein.