Soka Bau und die Innung

pius

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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten heute ein Treffen mit einem Innungsvertreter (Schreiner), der uns gerne eine Mitgliedschaft verkaufen würde.
Hauptargument ist die SOKA Bau
Nach seinen Angaben werden zur Grundlagenbestimmung auch alle Fertigungsarbeiten zur Bautätigkeit hinzugerechnet, wenn das Möbel denn später fest mit dem Bauwerk verbunden wird.
Das würde heißen, das zB ein Einbauschrank mitsamt Planung und Fertigung in der Werkstatt komplett als Bautätigkeit gewertet wird.
So gesehen wird es nicht sehr viele Schreinereien geben, die über 50% frei stehende Möbel herstellen...

Jetzt meine Frage: hat irgendwer schon mal im Entferntesten davon gehört, das eine Möbel-Schreinerei von der Soka-Bau bedrängt wurde?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß
Pius
 

schorsch

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Hallo,
ist ja interessant. Da kann man, wenn man will, ziemlich viel dazuzählen. Auch Küchen, Badmöbel oder Eckbänke, Regalwände oder selbst freistehnde Möbel (wenn eine Kippschicherung vorhanden) könnte man dazuzählen und sicherlich noch vieles mehr.
Das ist ja eigenlich gerade noch noch übriggebliebene Geschäft des handwerklichen Möbelbauers.
Anhand der gestellten Rechnungen dürfte es für Die SOKA-Bau dann auch ein leichtes sein dies nachzuweisen. Da muss ich zukünftig mehr aufpassen welchen Rechnungstext ich verwende, bevor man mir noch einen Strick dreht.
Was die Innenungen betrifft kann ich nur sagen, das ist die untereste Schiene Mitglieder durch eine Zwangsmitgliedschaft zu bekommen oder zu halten.
VG
Georg
 

uli2003

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Was die Innenungen betrifft kann ich nur sagen, das ist die untereste Schiene Mitglieder durch eine Zwangsmitgliedschaft zu bekommen oder zu halten.

Wieso Zwangsmitgliedschaft? Wenn du keine Anhnung hast, solltest du da nichts zu sagen.

Eine Innungsmitgliedschaft im Landesverband/Bundesverband kann die Allgemeingültigkeit der SOKA-Pflicht kippen.

Möbelbauer unterliegen nicht der SOKA, auch keine
Möbelmonteure, die Info ist falsch.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Vorstandskollegen der Innung so hausieren gehen.

Betriebe anzusprechen finde Ich allerdings legitim.
 

Fidgety Feet

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Hallo,
ich bin zwar nicht betroffen, aber das Thema hat mich dennoch interessiert.
Ich habe mal geggogelt: Möbelschreiner SOKA Bau
Da erscheinen sehr interessante Informationen. Einen Beitrag davon habe ich komplett gelesen, darin genannt eine Stelle, die Hilfe bei Problemen mit der SOKA verspricht:HIER KLICKEN
 

pius

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Danke für den Artikel.
Allerdings gibt es da auch keinen Hinweis darauf, was zur Bautätigkeit gehören könnte. Nur "insbesondere dann, wenn sie überwiegend Türen, Fenster und genormte Baufertigteile einbauen

Gruß
Pius
 

uli2003

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So ganz genau kann man das auch nicht immer sagen, wenn der Schwerpunkt auf dem Einbau von genormten Fertigelementen liegt, dann bis du aber sicher umlagepflichtig.
Baugewerbe sind wie der Name schon sagt, Bautätigkeiten.
Das VTV sagt:

Nicht erfasst werden Betriebe
1. des Betonwaren und Terrazzowaren herstellenden Gewerbes, 2. des Dachdeckerhandwerks, 3. des Gerüstbaugewerbes, deren Tätigkeit sich überwiegend auf die gewerbliche Erstellung von Gerüsten erstreckt, 4. des Glaserhandwerks, 5. des Herd- und Ofensetzerhandwerks, soweit nicht Arbeiten der in Abschn. IV oder V aufgeführten Art ausgeführt werden, 6. des Maler- und Lackiererhandwerks, soweit nicht Arbeiten der in Abschn. IV oder V aufgeführten Art ausgeführt werden, 7. der Naturstein- und Naturwerksteinindustrie, soweit nicht Arbeiten der in Abschn. I bis V aufgeführten Art ausgeführt werden, 8. der Nassbaggerei, die von dem Rahmentarifvertrag des Nassbaggergewerbes erfasst werden, 9. des Parkettlegerhandwerks, 10. der Säurebauindustrie, 11. des Schreinerhandwerks sowie der holzbe- und -verarbeitenden Industrie, soweit nicht Fertigbau-, Dämm- (Isolier-), Trockenbau- und Montagebauarbeiten oder Zimmerarbeiten ausgeführt werden, 12. des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungsbauer- und Lüftungsbauergewerbes sowie des Klimaanlagenbaues, soweit nicht Arbeiten der in Abschn. IV oder V aufgeführten Art ausgeführt werden, 13. des Steinmetzhandwerks, soweit die in § 1 Nr. 2.1 des Tarifvertrages über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 1. Dezember 1986 in der Fassung vom 28. August 1992 aufgeführten Tätigkeiten überwiegend ausgeübt werden.
 

pius

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Hallo zusammen,
ist schon ne Weil her, aber für mich wieder aktuell.
Ich habe demnächst einen Termin mit einem "Innungsbetreuer" der wieder mit der Geschichte kommt, das man ein Opfer der SOKA-Bau wird, wenn man nicht rechtzeitig unter den schützenden Schirm der Innung geht.

Auf meine Entgegnung, das ich das für ein Ammenmärchen halte, sagte er mir sinngemäß, das es sehr wohl viele Betriebe gebe, die große Nachzahlungen haben leisten müssen, weil sie eben doch ihre Möbel festgeschraubt haben. ("wenn Sie Küchen montieren, dann fällt das auch unter Baugewerbe"

Darum nochmal meine Frage: kennt jemand und sei es auch über 5 Ecken jemanden aus dem Bereich der Wald-und Wiesenschreinerei, der Ärger mit der Soka bekommen hätte?

Lieben Gruß
Pius
 

Christian81

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Also Schreiner kenne ich keinen, zumindest kam das nie zur Sprache. Jemand mit dem ich öfter zusammen arbeite erzählte mir mal das er 25000€ nachzahlen durfte. Macht Bäder usw. Also kein Schreiner.
 

buckdanny

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Bin jetzt kein Schreiner habe mir nur mal die Rechtsgrundlage das SokaSiG angeschaut.

Keine Innungsmitgliedschaft macht Einen nicht automatisch Beitragplichtig zur Soka-Bau, da ist als Rechtsgrundlage einschlägig § 7 SokaSiG i.V.m Anlage 26 SokaSiG. Da ist das Problem wohl die Fertigbauteile, das sind meiner Meinung nach die einzigen Arbeiten des Baugewerbe die einen berufstypischen Schreiner betreffen könnten.

Und ob man bei einer Küchenmontage die Küche festschraubt ist meiner Meinung unerheblich da die Fertigbauteile der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken dienen müssen. §1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV (Inhalt der Anlage 26). Wenn überhaupt der Tarifvertrag einschlägig ist wie schon von @uli2003 erwähnt. Da Schreiner eigentlich ausgenommen.
 
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