Der Nebennutzungs-Garagen-Thread

Orgelbauer

ww-robinie
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Moin,
da sprießen ja direkt die Ideen.
Warum denn die Bühne nicht gleich als Fahrstuhl nutzen ?
So könnte immerhin ein weiterer PKW das Garagendach sinnvoll ausnutzen ? :emoji_wink:


...immerhin, irgendwo in Bealihn hatte ich solche Doppelgarage schon gesehen, einmal Halbparterre, einer drüber, quasi im 1. Stock.
Mußt halt vorher aussteigen. :emoji_grin:
 

yoghurt

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Hallo,
ohne jetzt meine Tante weiter zu diskutieren, sie wäre die Letzte die etwas gegen Besuch im Garten hätte. Nur sollten die Gäste nicht ungefragt Bäume und Büsche massakrieren.
 

falco

ww-robinie
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Nur falls du es so aufgefasst hast, mein schwedisches Erlebnis war nicht auf die "Gäste" deiner Tante bezogen, das geht gar nicht, sondern eher der allgemeinen Umgangskultur zwischen Nachbarn mit denen man häufig sein halbes Leben nebeneinander wohnt. Oder eben auch das Fehlen genau einer solchen Kultur.
 

schrauber-at-work

ww-robinie
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Mahlzeit,

bei den vielen Hobbies/ Aktivitäten von SAW frage ich mich, ob er überhaupt Schlaf bekommt.

Aber sicher, meine 5-7h habe ich definitiv jede Nacht :emoji_wink:

Warum denn die Bühne nicht gleich als Fahrstuhl nutzen ?
So könnte immerhin ein weiterer PKW das Garagendach sinnvoll ausnutzen ? :emoji_wink:

Die Idee ist ja gut, sprechen aber andere Dinge dagegen.

Zum einen die Konstruktion der "Zippo" Hebebühne, ist eine 2-Säulen Hebebühne mit 4 Armen, somit hängen die Räder frei in der Luft. --> Überfahrt nicht möglich.

Zudem ist es eine "Asymmetrische" Konstruktion die es nicht Zulässt "einseitig" belastet zu werden (Bei der Überfahrt ja zwangsläufig).

Hubhöhe reicht zudem auch nicht aus.

Das nächste ist die Statik der Garage. Ist zwar massiv gebaut mit stabiler Betondecke auf der geschätzt 4-5 m³ "Leer-Kies" drauf sind (UV-Schutz für die Schweißbahnen darunter).

Daher lassen wir das lieber :emoji_wink:

Was ich eher mal umsetzen werde ist den Carport neben der Garage zu einer kleine "Halle" umzufunktionieren und in dem Zug ein Satteldach über Carport und Garage zu bauen.
Wären 2 Fliegen mit einer Klappe:

Lagerfläche auf der Garage und Hebebühne im trockenen (und dann auch beheizbaren).

Ist aber Zukunftsmusik, zu erst muss die Hütte abgezahlt sein, dann kann ich mir Gedanken darüber machen weiter zu investieren. Vorsichtig angefragt habe ich schon mal, Baugenehmigung sollte kein Problem darstellen :emoji_wink:

Gruß SAW
 

pixelflicker

ww-robinie
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Nein, der Umkehrschluss ist natürlich nicht zulässig. Nur, weil Zwergen seltsame Mützen tragen, heißt das ja nicht, dass seltsame Mützen nur von Zwergen getragen werden.
Naja, aber wenn du sagst, dass jeder einen solch schwierigen Nachbarn hat, dann ist das in etwa als würdest du sagen, dass jeder Zwerg eine seltsame Mütze trägt.

Man kann also schon sagen, dass dann auch jeder Ärger bekommt. Beim Zwergen-Vergleich wäre das dann so als würdest du sagen, dass jeder Zwerg eine Kopfbedeckung trägt, was ja dann auch stimmen würde. :emoji_wink:

Das es aber nicht so ist, beweist die Erfahrung. Wenn ich durch meine Nachbarschaft gehe, sehe ich da, dass kaum ein Nachbar seine Garage wirklich nur für das Auto nutzt. Irendwas anderes ist immer drin und wenn es nur Räder sind oder Regale mit allem möglichen Kleinkram. Nicht wenige haben da Werkstätten drin. Auch in Ingos Videos sieht man sehr eindeutig, dass seine Werkstatt einmal eine Garage war. :emoji_wink:



Daher zum wiederholten Male: Baurecht ist Landesrecht. Suche Dir die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des betreffenden Bundeslandes
Deswegen schrieb ich ja, dass ich mir die Garagen-VO von Bayern angeschaut habe. :emoji_wink:



xeenon schrieb:
Besonderes Augenmerk auf folgenden Satz: Sie müssen bei ordnungsgemäße Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen und ohne Mißstände benutzbar sein.*
Was ja nicht dagegen spricht, in seiner Garage eine Werkstatt einzurichten, oder? :emoji_wink:

Hatte ich auch viele Jahre. Erst seit kurzem ist meine Werkstatt in einem eigenen Raum untergebracht. Es macht ja auch schlicht viel Sinn die Werkstatt in die Garage zu legen. Man hat guten Zugang, kann mit Anhänger und Auto direkt ranfahren und wenn man mehr Platz braucht, macht man einfach das Tor auf.
 

xeenon

ww-esche
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Solange du drin dein kfz anstellen kannst dürfte alles i.o. sein. Aber ich bin kein Richter. Ich hab nur meine Erfahrung geteilt
 

Mitglied 30872

Gäste
...Man kann also schon sagen, dass dann auch jeder Ärger bekommt...

Nein, das folgt ja nicht zwangsläufig, sondern hängt immer von den Umständen ab. Wenn jeder einen solchen Nachbarn hat, heißt es ja nicht, dass es gleich zum Schlimmsten kommen muss. Da baut sich auch so manches auf, im Sinne einer Gehässigkeitsspirale. Liegt auch oft daran, dass man nicht oder aneinander vorbei redet und dann passiert es, dass sich einer falsch verhält. Da würde ich mich nicht mal ausnehmen und behaupten, dass es meine Nachbarn mit mir gut getroffen hätten. Ein Nachbar sieht das in meinem Fall ganz anders. Und dieses schlechte Verhältnis hat mich sogar schon Geld gekostet. Der kann es eben nicht vertragen, dass ein Förster neben ihm mit etwas verwildertem Grundstück lebt. Und wenn der es noch weiter treibt, dann weiß ich nicht, wie ich reagiere. Aus seiner Sicht bin ich dann natürlich der Bösewicht. Es kommt also auch oft auf die Perspektive und die jeweilige Wahrnehmung an.
Und was die Garagennutzung angeht: Wie dieser thread zeigt, wissen ja viele nicht um ein mögliches Problem und dass sie damit dem Nachbarn am Zeug flicken könnten. Denen fehlt ganz einfach die Munition. Manch einer von uns werkelt im Heizungskeller. Ist das tatsächlich zulässig? Kriegt ja eigentlich auch keiner mit, selbst wenn die Garage offen ist.:emoji_slight_smile:
 

IngoS

ww-robinie
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Hallo,

wo ich nun schon in diesem Faden erwähnt wurde, mal meine Einschätzung.
Ich habe in meiner Garage keine Werkstatt, sondern einen Hobbyraum.:emoji_wink:
Ich arbeite auch nicht gewerblich.
Das Auto kann ich problemlos reinstellen.
Außerdem kann ich mein Auto auch auf meinem Grundstück abstellen.
Ich denke, dass es vor allem in Ballungsräumen Probleme gibt, wenn man sein Auto, statt in der eigenen Garage, auf öffentlichem Grund abstellen muss.
Da wird dann von der öffentlichen Hand sicher genauer hingesehen.
Wichtig finde ich, dass man sich mit seinen Nachbarn gut steht, mal einen Stuhl repariert, oder ein Türblatt kürzt... und dass man die Maschinen nicht zur Unzeit laufen lässt.
Mein Nachbar hat eine komplett eingerichtete Schlosserwerkstatt, in der er hauptsächlich hobbymäßig werkelt. Ich glaube beim Bau auch so schon genehmigt.
Sollte es wirklich bei mir hart auf hart kommen, muss ich halt eine Strafe zahlen und eine Umnutzung beantragen. Wäre auch kein riesen Problem.

Gruß

Ingo
 

FredT

ww-robinie
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Meist ist es aber so, daß man in den Ballungsräumen, wo ein Autoabstellen problematisch wäre, auch keine Häuser mit Eigentumsgaragen hat. Die sind eher für die Siedlungen und Vorstädte, wie eben auch die Eigenheime. Und ein Auto vor dem Haus auf der Siedlungsstraße abzustellen, ist keine große Sache, solange der Nachbar nicht beim Einfahren behindert wird, oder es auf eine Straßendauernutzung hinausläuft.

Grüße
Fred
 

Hermann.

ww-buche
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Ich habe auf die Schnelle in NRW folgendes gefunden, Paragraph 51, Abs 8:
(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen Personen, die nicht Nutzer oder Besucher der Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sind, nur dann und lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern vermietet oder sonst überlassen werden, wenn und solange sie nicht für Nutzer und Besucher benötigt werden
Jetzt bräuchten wir einen Juristen. Ich sehe das wie Ingo. Klar, wenn Stellplätze oder Garagen vorgeschrieben werden, wird es Probleme geben, wenn in der Garage eine Werkstatt entsteht und das Auto auf der Straße steht.
 

Mich985

ww-ulme
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Moin,
zwei Erfahrungen aus meinem Nähkästchen.

Ein Kollege von mir wollte in Niedersachsen seine Garage ganz offiziell umnutzen und hat dieses bei der Behörde beantragt.
Das ende vom Lied war, das ihm dazu geraten wurde den Antrag zurückzuziehen, da bei falscher Nutzung der Garage, die auf der Grundstücksgrenze liegt bei Umnutzung die Baugenehmigung erlischt.

Zusätzlich habe ich von meinem Versicherungsvertreter den Hinweis bekommen, das im Schadensfall (Einbruch, Feuer,...) es erhebliche Probleme bei der Schadensabwicklung kommen kann, weil viele Policen (meine auch) nur das Auto in der Garage beinhalten.

Lg der Micha
 

Orgelbauer

ww-robinie
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...und ich sah einen weißen Hengst vorbeigaloppieren und wiehern ! :emoji_grin:

Natürlich muß es Regeln für das Zusammenleben geben - doch "wir" toppen das mit Bibliotheken voll blödester Vorschriften - Hauptsache, irgendjemand verdient sich ne goldne Nase dran - oder ?
Nen Angelschein ja !
Aber ansonsten kann jeder "Nichtdeutsche" beliebig hier zu uns kommen - und machen was er/sie will. Bis zu den schlimmsten Verbrechen.
Und bekommt kostenlosen Wohnraum... (Du auch?)
Doch Schuld sind nicht die Ausländer - sondern wir Deutsche selbst. Verlassen uns immer brav auf irgendeine Partei - die letztlich nur für sich selbst Partei ergreift.
Und der einfache, brave und unbescholtene Mensch hat das Nachsehen. ...
 

khkb

ww-robinie
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Moin Micha,

könntest Du eventuell herausbekommen (wenn's nicht zuviel Mühe macht :emoji_wink:), auf welche Gesetze oder Verordnungen samt der entsprechenden Paragraphen dabei konkret Bezug genommen bzw. verwiesen wurde?
 

falco

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Theoretisch ist die Abstandsfläche (in der die Garage automatisch liegt, wenn sie auf der Grenze gebaut ist) nicht zu bebauen, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. einer Garage. Willst du das nun umnutzen, funktioniert es natürlich nicht. Nachzulesen in der für dich gültigen Landesbauordnung.

In Schleswig-Holstein wäre das §6 Abs. 7

Und zum Begriff Garage wenn man gerade dabei ist: Zitat LBO S-H "Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen."
 

Holz-Fritze

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Man muss bei Garagen vor allem erst einmal unterscheiden ob sie auf der Grenze steht oder nicht. Denn wenn eine Garage auf der Grenze steht gilt die Regel dass solch ein Raum kein Aufenthaltsraum sein darf. Denn ein solcher löst eine Abstandsfläche aus. Das hat etwas mit Brandschutz zu tun.

Deshalb kann eine grenzständige Garage auch nicht per Nutzungsänderung als Werkstatt betrieben werden. In NRW ist zumindest die Nutzung als Abstellraum mittlerweile erlaubt. Garagen die in ausreichenden Abstand von der Grenze errichtet werden, können in der regel durch einen Antrag zur Nutzungsänderung in einen Aufenthaltsraum umgeschrieben werden. Da müssen aber die örtlichen Randbedingungen, Bebauungsplan etc. betrachtet werden.
 
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