Mitglied 42582
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Und meine Frage, was passiert, wenn etwas passiert, wurde immer noch nicht beantwortet.
Das kann ich dir beantworten:
Bei einem Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen nach einem Arbeitsunfall müssen die BG und der staatliche Arbeitsschutz (SGB 7 § 193) benachrichtigt werden. Je nach Schadensschwere werden diese Unfälle entweder direkt oder zeitlich versetzt untersucht.
Hat der Arbeitgeber alle Vorschriften bzgl. des Arbeitsschutzes eingehalten? > Super.
Wird festgestellt das etwas nicht in Ordnung ist > Viel Spaß:rolleyes:
Von Seiten der BG droht ein Regress. Das bedeutet das die Versicherung ihr Geld zurück haben möchte, weil die Bedingungen der Versicherung nicht eingehalten wurden.
Von Seiten des staatlichen Arbeitsschutzes kann man sich auf eine Menge "nervige" Besuche einstellen. Die Fragen beinhalten dann die komplette Arbeitsschutzorganisation. Im schlimmsten Fall geht es dann zum Staatsanwalt.